feat: Sozialhilfe-Modul mit Nachforderungs-Tracker und Fristpruefung

Etappe 5. Bildet das laufende Verfahren beim Bezirk Oberfranken ab.

Rechtsbehelfsfrist: § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 und 3 BGB, danach § 64
Abs. 3 SGG - hier verschieben Wochenende und Feiertag das Fristende auf
den naechsten Werktag. Das ist genau umgekehrt zu den Betreuerfristen,
wo bewusst nicht verschoben wird, und deshalb liegt die Feiertagsliste
getrennt.

Zwei bayerische Sonderfaelle, die haeufig falsch gemacht werden:
Mariae Himmelfahrt verschiebt NICHT (Art. 1 Abs. 1 S. 2 BayFTG - der
Feiertag gilt nur in ueberwiegend katholischen Gemeinden, Bayreuth ist
keine), und der Buss- und Bettag ist in Bayern seit 1995 kein Feiertag
mehr. Beide erzeugen stattdessen einen ausdruecklichen Hinweis, damit
man die Frist im Zweifel selbst nachrechnet. Der Rechenweg wird als
Schrittliste ausgegeben.

Heimkosten: Der Dashboard-Agent hatte einen fachlichen Widerspruch
gefunden - der einrichtungseinheitliche Eigenanteil auf der Heimrechnung
ist bereits um die Leistung der Pflegekasse gekuerzt. Wird sie zusaetzlich
als Deckung erfasst, entsteht eine Doppelzaehlung von ueber tausend Euro
im Monat. Das Modul rechnet jetzt ausdruecklich nach der Lesart
EIGENANTEIL_NETTO, fuehrt die Pflegekassenleistung nur nachrichtlich mit
und warnt, wenn sie doch belegt ist. Die Oberflaeche sagt auf einer
eigenen Karte, was hier gegen was gerechnet wird.

Die Schonvermoegens-Bewertung liefert Argumentationshilfen zum
Uebernehmen, keine Automatik - die Einordnung obliegt dem Traeger und
gegebenenfalls dem Sozialgericht. Das steht an jeder dieser Karten.

Alle jaehrlich veraenderlichen Betraege stehen an einer Stelle mit
Stand-Datum und Prueftermin. Die Bekleidungspauschale bewusst ohne Zahl:
sie ist regional und steht im Bescheid.

46 Tests.

Etappe: 5
Phase: Behoerde
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Florian Wilde
2026-08-22 06:22:05 +02:00
parent e7006c894e
commit d35e24f830
11 changed files with 2745 additions and 2537 deletions
+237 -256
View File
@@ -1,256 +1,237 @@
/**
* Beträge, Staffeln und Grenzwerte des Sozialhilfeverfahrens.
*
* ACHTUNG - EINZIGE STELLE.
* Alles, was sich jährlich (oder mit dem nächsten Gesetzespaket) ändert,
* steht hier und nirgendwo sonst. Jede Konstante trägt ihr Stand-Datum und
* die Fundstelle. Wer einen Wert im Fachcode findet, hat einen Fehler
* gefunden.
*
* Und der wichtigste Satz vorweg: Diese Zahlen sind Arbeitsgrundlage für
* die eigene Vorbereitung, nicht die Rechtslage. Maßgeblich ist immer der
* Bescheid des Trägers. Vor jedem Antrag und zu jedem Jahreswechsel
* gehören die Werte hier nachgeprüft.
*/
/** Wann wurden die Werte in dieser Datei zuletzt geprüft? */
export const KONSTANTEN_STAND = '2025-01-01'
/**
* Nächster Termin, zu dem die Werte hier durchzusehen sind. Die Oberfläche
* blendet ab diesem Datum einen Prüfhinweis ein.
*/
export const KONSTANTEN_NAECHSTE_PRUEFUNG = '2027-01-01'
// -----------------------------------------------------------------------------
// Regelbedarf - Bezugsgröße für Barbetrag und Zuzahlungsbefreiung
// -----------------------------------------------------------------------------
/**
* Regelbedarfsstufe 1 nach der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung.
* Stand 01.01.2025: 563,00 EUR monatlich (unverändert gegenüber 2024, die
* Fortschreibung ergab rechnerisch keine Erhöhung).
*
* Aus diesem Wert leiten sich unten der Barbetrag und die Belastungsgrenze
* der Zuzahlungsbefreiung ab - deshalb steht er hier oben und wird nicht
* doppelt gepflegt.
*/
export const REGELBEDARFSSTUFE_1_CENT = 56_300n
/**
* Barbetrag zur persönlichen Verfügung ("Taschengeld") für Menschen in
* Einrichtungen, § 27b Abs. 2 SGB XII: mindestens 27 % der
* Regelbedarfsstufe 1.
*
* 27 % von 563,00 EUR = 152,01 EUR monatlich (Stand 01.01.2025).
*
* "Mindestens": Der Träger darf mehr festsetzen, und einzelne Bezirke tun
* das auch. Steht im Bescheid ein höherer Betrag, gilt der Bescheid.
*/
export const BARBETRAG_ANTEIL_PROZENT = 27
export const BARBETRAG_CENT = (REGELBEDARFSSTUFE_1_CENT * BigInt(BARBETRAG_ANTEIL_PROZENT)) / 100n
/**
* Bekleidungspauschale.
*
* Bewusst ohne Zahl. Es gibt keinen bundeseinheitlichen Betrag - die
* Bekleidungsbeihilfe nach § 27b Abs. 1 SGB XII setzt der jeweilige Träger
* fest, der Bezirk Oberfranken zahlt sie üblicherweise als Pauschale je
* Quartal oder Jahr. Der Betrag ist dem Bewilligungsbescheid zu entnehmen
* und im Heimkostenmonat einzutragen. Eine erfundene Zahl wäre hier
* schädlicher als gar keine.
*/
export const BEKLEIDUNGSPAUSCHALE_CENT: bigint | null = null
export const BEKLEIDUNGSPAUSCHALE_HINWEIS =
'Die Höhe der Bekleidungspauschale legt der Träger fest (§ 27b Abs. 1 SGB XII). ' +
'Übernimm den Betrag aus dem Bewilligungsbescheid, er ist regional unterschiedlich.'
// -----------------------------------------------------------------------------
// Leistungen der Pflegekasse, § 43 SGB XI
// -----------------------------------------------------------------------------
export type Pflegegrad = 1 | 2 | 3 | 4 | 5
/**
* Monatliche Pauschalen der Pflegekasse bei vollstationärer Pflege,
* § 43 Abs. 2 SGB XI. Stand 01.01.2025 (Erhöhung um 4,5 % durch das
* Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz).
*
* Pflegegrad 1 ist der Sonderfall: § 43 Abs. 2 SGB XI greift dort nicht.
* Wer mit Pflegegrad 1 vollstationär gepflegt wird, erhält nach
* § 43 Abs. 3 SGB XI einen Zuschuss von 125 EUR monatlich - deshalb steht
* er hier mit ebendiesem Betrag, aber unter eigener Rechtsgrundlage.
*
* Die nächste turnusmäßige Anpassung nach § 30 SGB XI ist gesetzlich für
* 2028 vorgesehen. Trotzdem: zum Jahreswechsel nachsehen.
*/
export const PFLEGEKASSE_VOLLSTATIONAER_CENT: Record<Pflegegrad, bigint> = {
1: 12_500n, // § 43 Abs. 3 SGB XI - Zuschuss, keine Pauschale
2: 80_500n,
3: 131_900n,
4: 185_500n,
5: 209_600n,
}
export const PFLEGEKASSE_RECHTSGRUNDLAGE: Record<Pflegegrad, string> = {
1: '§ 43 Abs. 3 SGB XI',
2: '§ 43 Abs. 2 SGB XI',
3: '§ 43 Abs. 2 SGB XI',
4: '§ 43 Abs. 2 SGB XI',
5: '§ 43 Abs. 2 SGB XI',
}
// -----------------------------------------------------------------------------
// Leistungszuschlag, § 43c SGB XI
// -----------------------------------------------------------------------------
/**
* Der Leistungszuschlag mindert den *pflegebedingten* Eigenanteil
* (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, EEE) - nicht Unterkunft und
* Verpflegung, nicht die Investitionskosten und nicht die
* Ausbildungsumlage. Wer ihn auf die ganze Heimrechnung anwendet, rechnet
* die Deckungslücke zu klein.
*
* Die Staffel richtet sich nach der Dauer der Leistungsinanspruchnahme in
* vollstationärer Pflege. Stand 01.01.2024 (angehoben durch das PUEG,
* vorher 5/25/45/70 %).
*
* Lesart der Stufen: § 43c SGB XI spricht von "mehr als 12 Monaten". Die
* höhere Stufe greift also, sobald die genannte Monatszahl *vollendet*
* ist - nach 12 vollen Monaten, also im 13. Monat, gelten 30 %.
*/
export type Leistungszuschlagstufe = {
/** Ab wie vielen vollendeten Monaten im Heim gilt diese Stufe? */
abVollendetenMonaten: number
prozent: number
beschriftung: string
}
export const LEISTUNGSZUSCHLAG_STAFFEL: readonly Leistungszuschlagstufe[] = [
{ abVollendetenMonaten: 0, prozent: 15, beschriftung: 'bis 12 Monate' },
{ abVollendetenMonaten: 12, prozent: 30, beschriftung: 'mehr als 12 Monate' },
{ abVollendetenMonaten: 24, prozent: 50, beschriftung: 'mehr als 24 Monate' },
{ abVollendetenMonaten: 36, prozent: 75, beschriftung: 'mehr als 36 Monate' },
] as const
export const LEISTUNGSZUSCHLAG_STAND = '2024-01-01'
// -----------------------------------------------------------------------------
// Abwesenheit (Krankenhaus, Reha, Urlaub)
// -----------------------------------------------------------------------------
/**
* Abwesenheitstage mindern die Heimrechnung nicht ab dem ersten Tag.
*
* Die Rahmenverträge nach § 75 SGB XI regeln das landesweit: Die ersten
* drei Abwesenheitstage sind voll zu zahlen, erst ab dem vierten
* zusammenhängenden Tag wird das Entgelt gemindert - in Bayern
* üblicherweise um 25 % von Pflegesatz sowie Unterkunft und Verpflegung.
* Die Investitionskosten laufen weiter, der Platz wird ja freigehalten
* (§ 87a Abs. 1 SGB XI, Platzfreihaltung bis 42 Tage im Kalenderjahr).
*
* Weil die Prozentsätze im Rahmenvertrag und im Heimvertrag stehen und
* nicht im Gesetz, rechnet die Anwendung damit nur eine *Schätzung*. Was
* gilt, steht in der Heimrechnung.
*/
export const ABWESENHEIT_KARENZTAGE = 3
export const ABWESENHEIT_MINDERUNG_PROZENT = 25
export const ABWESENHEIT_PLATZFREIHALTUNG_TAGE = 42
// -----------------------------------------------------------------------------
// Vermögen, § 90 SGB XII
// -----------------------------------------------------------------------------
/**
* Vermögensfreibetrag ("kleinere Barbeträge"), § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII
* i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 lit. b der Verordnung zur Durchführung des
* § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII: 10.000 EUR.
*
* Stand 01.01.2023 (bis dahin 5.000 EUR). Für jede Person, die von der
* leistungsberechtigten Person überwiegend unterhalten wird, kommen
* weitere 500 EUR hinzu (§ 1 Abs. 2 der Verordnung).
*/
export const VERMOEGENSFREIBETRAG_CENT = 1_000_000n
export const VERMOEGENSFREIBETRAG_JE_UNTERHALTENE_PERSON_CENT = 50_000n
export const VERMOEGENSFREIBETRAG_STAND = '2023-01-01'
/**
* Rückforderung einer Schenkung wegen Verarmung, § 528 BGB.
* Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt des Eintritts der
* Bedürftigkeit seit der Leistung des geschenkten Gegenstands zehn Jahre
* verstrichen sind (§ 529 Abs. 1 BGB). Deshalb fragt der Träger nach
* notariellen Übertragungen der letzten zehn Jahre.
*/
export const SCHENKUNG_RUECKFORDERUNG_JAHRE = 10
// -----------------------------------------------------------------------------
// Rechtsbehelf
// -----------------------------------------------------------------------------
/** Regelfall: ein Monat ab Bekanntgabe, § 84 Abs. 1 Satz 1 SGG. */
export const WIDERSPRUCHSFRIST_MONATE_REGEL = 1
/**
* Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie unrichtig erteilt, beträgt
* die Frist ein Jahr seit Bekanntgabe (§ 66 Abs. 2 Satz 1 SGG).
* Das wird ausdrücklich ausgewählt und nie automatisch angenommen.
*/
export const WIDERSPRUCHSFRIST_MONATE_OHNE_BELEHRUNG = 12
/**
* Zugangsvermutung bei Übermittlung durch die Post im Inland:
* bekanntgegeben am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post
* (§ 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X).
*/
export const ZUGANGSVERMUTUNG_TAGE = 3
/** Vorwarnstufen für die Frist "Widerspruch möglich bis" (Tage vorher). */
export const WIDERSPRUCH_VORWARNUNG_TAGE = [21, 14, 7, 3, 1]
/** Vorwarnstufen für eine vom Träger gesetzte Nachforderungsfrist. */
export const NACHFORDERUNG_VORWARNUNG_TAGE = [14, 7, 3, 1]
// -----------------------------------------------------------------------------
// Weitere Leistungen
// -----------------------------------------------------------------------------
/**
* Bayerisches Landespflegegeld: 1.000 EUR im Jahr, ab Pflegegrad 2,
* Antrag bis 31.12. des jeweiligen Jahres (Bayerisches
* Landespflegegeldgesetz - BayLPflGG).
*
* Der Betrag steht im Haushalt des Freistaats und wurde politisch schon
* mehrfach in Frage gestellt. Vor der Antragstellung die aktuelle Höhe
* beim Landesamt für Pflege prüfen.
*/
export const LANDESPFLEGEGELD_CENT = 100_000n
export const LANDESPFLEGEGELD_AB_PFLEGEGRAD = 2
export const LANDESPFLEGEGELD_ANTRAGSSCHLUSS = '31.12.'
/**
* Zuzahlungsbefreiung, § 62 SGB V: Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % der
* jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei schwerwiegend
* chronisch Kranken bei 1 %.
*
* Für Menschen, die Leistungen nach dem SGB XII in einer Einrichtung
* erhalten, ist als Bruttoeinnahme der Regelbedarf der Regelbedarfsstufe 1
* anzusetzen (§ 62 Abs. 2 Satz 5 und 6 SGB V) - nicht die tatsächliche
* Rente. Das macht die Befreiung meist schon im Januar erreichbar.
*
* 2 % von 12 x 563,00 EUR = 135,12 EUR; 1 % = 67,56 EUR (Stand 2025).
*/
export const ZUZAHLUNG_BELASTUNGSGRENZE_PROZENT = 2
export const ZUZAHLUNG_BELASTUNGSGRENZE_CHRONIKER_PROZENT = 1
export const ZUZAHLUNG_BELASTUNGSGRENZE_CENT =
(REGELBEDARFSSTUFE_1_CENT * 12n * BigInt(ZUZAHLUNG_BELASTUNGSGRENZE_PROZENT)) / 100n
export const ZUZAHLUNG_BELASTUNGSGRENZE_CHRONIKER_CENT =
(REGELBEDARFSSTUFE_1_CENT * 12n * BigInt(ZUZAHLUNG_BELASTUNGSGRENZE_CHRONIKER_PROZENT)) / 100n
/**
* Rundfunkbeitrag je Wohnung, § 8 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag:
* 18,36 EUR monatlich, unverändert seit 01.08.2021. Die Ermäßigung auf ein
* Drittel (§ 4 Abs. 2 RBStV, Merkzeichen RF) beträgt 6,12 EUR.
*/
export const RUNDFUNKBEITRAG_CENT = 1_836n
export const RUNDFUNKBEITRAG_ERMAESSIGT_CENT = 612n
export const RUNDFUNKBEITRAG_STAND = '2021-08-01'
/**
* Beträge, Staffeln und Grenzwerte des Sozialhilfeverfahrens.
*
* ACHTUNG - EINZIGE STELLE.
* Alles, was sich jährlich (oder mit dem nächsten Gesetzespaket) ändert,
* steht hier und nirgendwo sonst. Jede Konstante trägt ihr Stand-Datum und
* die Fundstelle. Wer einen Wert im Fachcode findet, hat einen Fehler
* gefunden.
*
* Und der wichtigste Satz vorweg: Diese Zahlen sind Arbeitsgrundlage für
* die eigene Vorbereitung, nicht die Rechtslage. Maßgeblich ist immer der
* Bescheid des Trägers. Vor jedem Antrag und zu jedem Jahreswechsel
* gehören die Werte hier nachgeprüft.
*/
/** Wann wurden die Werte in dieser Datei zuletzt geprüft? */
export const KONSTANTEN_STAND = '2025-01-01'
/**
* Nächster Termin, zu dem die Werte hier durchzusehen sind. Die Oberfläche
* blendet ab diesem Datum einen Prüfhinweis ein.
*/
export const KONSTANTEN_NAECHSTE_PRUEFUNG = '2027-01-01'
// -----------------------------------------------------------------------------
// Regelbedarf - Bezugsgröße für Barbetrag und Zuzahlungsbefreiung
// -----------------------------------------------------------------------------
/**
* Regelbedarfsstufe 1 nach der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung.
* Stand 01.01.2025: 563,00 EUR monatlich (unverändert gegenüber 2024, die
* Fortschreibung ergab rechnerisch keine Erhöhung).
*
* Aus diesem Wert leiten sich unten der Barbetrag und die Belastungsgrenze
* der Zuzahlungsbefreiung ab - deshalb steht er hier oben und wird nicht
* doppelt gepflegt.
*/
export const REGELBEDARFSSTUFE_1_CENT = 56_300n
/**
* Barbetrag zur persönlichen Verfügung ("Taschengeld") für Menschen in
* Einrichtungen, § 27b Abs. 2 SGB XII: mindestens 27 % der
* Regelbedarfsstufe 1.
*
* 27 % von 563,00 EUR = 152,01 EUR monatlich (Stand 01.01.2025).
*
* "Mindestens": Der Träger darf mehr festsetzen, und einzelne Bezirke tun
* das auch. Steht im Bescheid ein höherer Betrag, gilt der Bescheid.
*/
export const BARBETRAG_ANTEIL_PROZENT = 27
export const BARBETRAG_CENT = (REGELBEDARFSSTUFE_1_CENT * BigInt(BARBETRAG_ANTEIL_PROZENT)) / 100n
/**
* Bekleidungspauschale.
*
* Bewusst ohne Zahl. Es gibt keinen bundeseinheitlichen Betrag - die
* Bekleidungsbeihilfe nach § 27b Abs. 1 SGB XII setzt der jeweilige Träger
* fest, der Bezirk Oberfranken zahlt sie üblicherweise als Pauschale je
* Quartal oder Jahr. Der Betrag ist dem Bewilligungsbescheid zu entnehmen
* und im Heimkostenmonat einzutragen. Eine erfundene Zahl wäre hier
* schädlicher als gar keine.
*/
export const BEKLEIDUNGSPAUSCHALE_CENT: bigint | null = null
export const BEKLEIDUNGSPAUSCHALE_HINWEIS =
'Die Höhe der Bekleidungspauschale legt der Träger fest (§ 27b Abs. 1 SGB XII). ' +
'Übernimm den Betrag aus dem Bewilligungsbescheid, er ist regional unterschiedlich.'
// -----------------------------------------------------------------------------
// Leistungen der Pflegekasse, § 43 SGB XI
// -----------------------------------------------------------------------------
export type Pflegegrad = 1 | 2 | 3 | 4 | 5
/**
* Monatliche Pauschalen der Pflegekasse bei vollstationärer Pflege,
* § 43 Abs. 2 SGB XI. Stand 01.01.2025 (Erhöhung um 4,5 % durch das
* Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz).
*
* Pflegegrad 1 ist der Sonderfall: § 43 Abs. 2 SGB XI greift dort nicht.
* Wer mit Pflegegrad 1 vollstationär gepflegt wird, erhält nach
* § 43 Abs. 3 SGB XI einen Zuschuss von 125 EUR monatlich - deshalb steht
* er hier mit ebendiesem Betrag, aber unter eigener Rechtsgrundlage.
*
* Die nächste turnusmäßige Anpassung nach § 30 SGB XI ist gesetzlich für
* 2028 vorgesehen. Trotzdem: zum Jahreswechsel nachsehen.
*/
export const PFLEGEKASSE_VOLLSTATIONAER_CENT: Record<Pflegegrad, bigint> = {
1: 12_500n, // § 43 Abs. 3 SGB XI - Zuschuss, keine Pauschale
2: 80_500n,
3: 131_900n,
4: 185_500n,
5: 209_600n,
}
export const PFLEGEKASSE_RECHTSGRUNDLAGE: Record<Pflegegrad, string> = {
1: '§ 43 Abs. 3 SGB XI',
2: '§ 43 Abs. 2 SGB XI',
3: '§ 43 Abs. 2 SGB XI',
4: '§ 43 Abs. 2 SGB XI',
5: '§ 43 Abs. 2 SGB XI',
}
// -----------------------------------------------------------------------------
// Leistungszuschlag, § 43c SGB XI
// -----------------------------------------------------------------------------
//
// STEHT NICHT HIER. Die Staffel (15 / 30 / 50 / 75 Prozent nach
// Verweildauer, Stand 01.01.2024) gehoert dem Pflegemodul und liegt in
// src/lib/pflege/konstanten.ts. Dieses Modul benutzt sie ueber
// src/lib/sozialhilfe/heimkosten.ts, kopiert sie aber nicht - zwei Kopien
// derselben Prozentsaetze werden bei der naechsten Gesetzesaenderung
// zuverlaessig nur an einer Stelle nachgezogen.
//
// Merksatz zur Anwendung: Der Zuschlag mindert ausschliesslich den
// pflegebedingten Eigenanteil (EEE) - nicht Unterkunft und Verpflegung,
// nicht die Investitionskosten, nicht die Ausbildungsumlage. Wer ihn auf
// die ganze Heimrechnung anwendet, rechnet die Deckungsluecke zu klein.
// -----------------------------------------------------------------------------
// Abwesenheit (Krankenhaus, Reha, Urlaub)
// -----------------------------------------------------------------------------
/**
* Abwesenheitstage mindern die Heimrechnung nicht ab dem ersten Tag.
*
* Die Rahmenverträge nach § 75 SGB XI regeln das landesweit: Die ersten
* drei Abwesenheitstage sind voll zu zahlen, erst ab dem vierten
* zusammenhängenden Tag wird das Entgelt gemindert - in Bayern
* üblicherweise um 25 % von Pflegesatz sowie Unterkunft und Verpflegung.
* Die Investitionskosten laufen weiter, der Platz wird ja freigehalten
* (§ 87a Abs. 1 SGB XI, Platzfreihaltung bis 42 Tage im Kalenderjahr).
*
* Weil die Prozentsätze im Rahmenvertrag und im Heimvertrag stehen und
* nicht im Gesetz, rechnet die Anwendung damit nur eine *Schätzung*. Was
* gilt, steht in der Heimrechnung.
*/
export const ABWESENHEIT_KARENZTAGE = 3
export const ABWESENHEIT_MINDERUNG_PROZENT = 25
export const ABWESENHEIT_PLATZFREIHALTUNG_TAGE = 42
// -----------------------------------------------------------------------------
// Vermögen, § 90 SGB XII
// -----------------------------------------------------------------------------
/**
* Vermögensfreibetrag ("kleinere Barbeträge"), § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII
* i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 lit. b der Verordnung zur Durchführung des
* § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII: 10.000 EUR.
*
* Stand 01.01.2023 (bis dahin 5.000 EUR). Für jede Person, die von der
* leistungsberechtigten Person überwiegend unterhalten wird, kommen
* weitere 500 EUR hinzu (§ 1 Abs. 2 der Verordnung).
*/
export const VERMOEGENSFREIBETRAG_CENT = 1_000_000n
export const VERMOEGENSFREIBETRAG_JE_UNTERHALTENE_PERSON_CENT = 50_000n
export const VERMOEGENSFREIBETRAG_STAND = '2023-01-01'
/**
* Rückforderung einer Schenkung wegen Verarmung, § 528 BGB.
* Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt des Eintritts der
* Bedürftigkeit seit der Leistung des geschenkten Gegenstands zehn Jahre
* verstrichen sind (§ 529 Abs. 1 BGB). Deshalb fragt der Träger nach
* notariellen Übertragungen der letzten zehn Jahre.
*/
export const SCHENKUNG_RUECKFORDERUNG_JAHRE = 10
// -----------------------------------------------------------------------------
// Rechtsbehelf
// -----------------------------------------------------------------------------
/** Regelfall: ein Monat ab Bekanntgabe, § 84 Abs. 1 Satz 1 SGG. */
export const WIDERSPRUCHSFRIST_MONATE_REGEL = 1
/**
* Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie unrichtig erteilt, beträgt
* die Frist ein Jahr seit Bekanntgabe (§ 66 Abs. 2 Satz 1 SGG).
* Das wird ausdrücklich ausgewählt und nie automatisch angenommen.
*/
export const WIDERSPRUCHSFRIST_MONATE_OHNE_BELEHRUNG = 12
/**
* Zugangsvermutung bei Übermittlung durch die Post im Inland:
* bekanntgegeben am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post
* (§ 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X).
*/
export const ZUGANGSVERMUTUNG_TAGE = 3
/** Vorwarnstufen für die Frist "Widerspruch möglich bis" (Tage vorher). */
export const WIDERSPRUCH_VORWARNUNG_TAGE = [21, 14, 7, 3, 1]
/** Vorwarnstufen für eine vom Träger gesetzte Nachforderungsfrist. */
export const NACHFORDERUNG_VORWARNUNG_TAGE = [14, 7, 3, 1]
// -----------------------------------------------------------------------------
// Weitere Leistungen
// -----------------------------------------------------------------------------
/**
* Bayerisches Landespflegegeld: 1.000 EUR im Jahr, ab Pflegegrad 2,
* Antrag bis 31.12. des jeweiligen Jahres (Bayerisches
* Landespflegegeldgesetz - BayLPflGG).
*
* Der Betrag steht im Haushalt des Freistaats und wurde politisch schon
* mehrfach in Frage gestellt. Vor der Antragstellung die aktuelle Höhe
* beim Landesamt für Pflege prüfen.
*/
export const LANDESPFLEGEGELD_CENT = 100_000n
export const LANDESPFLEGEGELD_AB_PFLEGEGRAD = 2
export const LANDESPFLEGEGELD_ANTRAGSSCHLUSS = '31.12.'
/**
* Zuzahlungsbefreiung, § 62 SGB V: Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % der
* jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei schwerwiegend
* chronisch Kranken bei 1 %.
*
* Für Menschen, die Leistungen nach dem SGB XII in einer Einrichtung
* erhalten, ist als Bruttoeinnahme der Regelbedarf der Regelbedarfsstufe 1
* anzusetzen (§ 62 Abs. 2 Satz 5 und 6 SGB V) - nicht die tatsächliche
* Rente. Das macht die Befreiung meist schon im Januar erreichbar.
*
* 2 % von 12 x 563,00 EUR = 135,12 EUR; 1 % = 67,56 EUR (Stand 2025).
*/
export const ZUZAHLUNG_BELASTUNGSGRENZE_PROZENT = 2
export const ZUZAHLUNG_BELASTUNGSGRENZE_CHRONIKER_PROZENT = 1
export const ZUZAHLUNG_BELASTUNGSGRENZE_CENT =
(REGELBEDARFSSTUFE_1_CENT * 12n * BigInt(ZUZAHLUNG_BELASTUNGSGRENZE_PROZENT)) / 100n
export const ZUZAHLUNG_BELASTUNGSGRENZE_CHRONIKER_CENT =
(REGELBEDARFSSTUFE_1_CENT * 12n * BigInt(ZUZAHLUNG_BELASTUNGSGRENZE_CHRONIKER_PROZENT)) / 100n
/**
* Rundfunkbeitrag je Wohnung, § 8 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag:
* 18,36 EUR monatlich, unverändert seit 01.08.2021. Die Ermäßigung auf ein
* Drittel (§ 4 Abs. 2 RBStV, Merkzeichen RF) beträgt 6,12 EUR.
*/
export const RUNDFUNKBEITRAG_CENT = 1_836n
export const RUNDFUNKBEITRAG_ERMAESSIGT_CENT = 612n
export const RUNDFUNKBEITRAG_STAND = '2021-08-01'