--- id: A5 titel: Den Betrieb verstehen – Aufbau, Abläufe, Ansprechpartner block: arbeitsalltag woche: 5 worum: Die IT ist für die anderen da. Wer nicht weiß, was eine Abteilung tut und wann es dort brennt, setzt die falschen Prioritäten. rahmenplan: [C2, A1] lernfeld: LF1 merksatz: Das Organigramm sagt, wer entscheidet. Die Abläufe sagen, wer leidet, wenn etwas ausfällt. karten: - frage: Was ist der Unterschied zwischen Aufbau- und Ablauforganisation? antwort: Die Aufbauorganisation legt fest, wer wo steht – Abteilungen, Stellen, Weisungswege, sichtbar im Organigramm. Die Ablauforganisation legt fest, wie die Arbeit fließt – Reihenfolge, Zuständigkeiten und Übergaben in einem Prozess. - frage: Warum ist die IT in den meisten Betrieben ein Unterstützungsprozess? antwort: Weil sie nicht selbst das verkauft, womit der Betrieb sein Geld verdient, sondern die Kernprozesse – Fertigung, Vertrieb, Verwaltung – am Laufen hält. Ihre Kunden sind die anderen Abteilungen. - frage: Ab wann kann in einem Betrieb eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt werden? antwort: Wenn es einen Betriebsrat gibt und in der Regel mindestens fünf Beschäftigte unter 18 Jahren oder Auszubildende unter 25 Jahren dort arbeiten. --- ## Das Wesentliche - **Aufbauorganisation** – wer wo steht. Das Organigramm zeigt Abteilungen, Stellen und Weisungswege. Es beantwortet die Frage: Wer darf das entscheiden? - **Ablauforganisation** – wie die Arbeit fließt. Ein Auftrag geht vom Vertrieb über die Arbeitsvorbereitung in die Fertigung und zum Versand. Jede Übergabe ist eine Stelle, an der IT gebraucht wird – und an der ein Ausfall auffällt. - **Kernprozesse und Unterstützungsprozesse.** Kernprozesse bringen das Geld herein. Die IT gehört fast immer zu den Unterstützungsprozessen: Ihre Kunden sitzen im selben Haus. - **Linie, Stab, Matrix.** In der Linie hat jeder genau einen Vorgesetzten. Eine Stabsstelle berät, entscheidet aber nicht (etwa der Datenschutz). In der Matrix gibt es zwei Richtungen der Weisung, zum Beispiel Abteilung und Projekt. - **Die Rechtsform** sagt, wer haftet und wer unterschreiben darf. In einer GmbH haftet die Gesellschaft mit ihrem Vermögen; die Geschäftsführung vertritt sie nach außen. - **Mitbestimmung:** Ab fünf ständig Beschäftigten kann ein Betriebsrat gewählt werden. Er redet unter anderem mit, wenn Technik eingeführt wird, die Leistung oder Verhalten überwachen kann – und das ist bei fast jeder neuen Software der Fall. - **Für die IT zählt vor allem:** Wann wird wo gearbeitet, was darf wann nicht ausfallen, und wer ist der Ansprechpartner, der für die Abteilung sprechen darf. ## Übersicht | Frage an eine Abteilung | Warum die IT das wissen muss | |---|---| | Was ist euer wichtigstes Programm? | Bestimmt, was bei einer Störung zuerst wiederhergestellt wird | | Wann darf nichts ausfallen? | Wartungsfenster legt man nicht auf den Monatsabschluss der Buchhaltung | | Wer spricht für euch? | Änderungen werden mit einer Person abgestimmt, nicht mit allen | | Mit wem tauscht ihr Daten aus? | Schnittstellen sind die häufigste Fehlerquelle nach Updates | | Was nervt euch an der IT? | Die ehrlichste Liste für Verbesserungen, die es gibt | ## Prüfungsfrage **Frage:** Die IT-Abteilung soll eine neue Software zur Zeiterfassung einführen. Welche Stellen im Betrieb müssen Sie vor der Einführung einbeziehen, und warum? **Antwort:** (1) Die Geschäftsführung bzw. die verantwortliche Führungskraft, weil sie über Einführung und Budget entscheidet. (2) Den Betriebsrat, weil eine Zeiterfassung geeignet ist, Verhalten oder Leistung zu überwachen; er hat dabei ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. (3) Den Datenschutzbeauftragten, weil personenbezogene Daten verarbeitet werden. (4) Die Personalabteilung bzw. Lohnbuchhaltung als fachlich verantwortliche Stelle, die mit den Daten arbeitet und die Schnittstelle zur Abrechnung kennt.