--- id: A4 titel: Rechte und Pflichten in der Ausbildung block: arbeitsalltag woche: 5 worum: Der Ausbildungsvertrag ist kein gewöhnlicher Arbeitsvertrag – das Berufsbildungsgesetz regelt, was beide Seiten einander schulden. rahmenplan: [C1] lernfeld: LF1 merksatz: Du schuldest das Lernen, der Betrieb schuldet das Ausbilden. Das Berichtsheft beweist beides. karten: - frage: Wie lang darf die Probezeit in der Ausbildung sein, und was gilt in dieser Zeit für die Kündigung? antwort: Mindestens einen, höchstens vier Monate. In der Probezeit können beide Seiten jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen – schriftlich. - frage: Unter welchen Bedingungen kann ein Azubi nach der Probezeit kündigen? antwort: Aus wichtigem Grund ohne Frist, oder mit vier Wochen Frist, wenn er die Ausbildung aufgeben oder einen anderen Beruf lernen will. Immer schriftlich und mit Angabe des Grundes. - frage: Warum ist das Berichtsheft mehr als eine lästige Pflicht? antwort: Ein ordnungsgemäß geführter Ausbildungsnachweis ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Ohne ihn keine Prüfung. - frage: Aus welchen Teilen besteht die Abschlussprüfung zum Fachinformatiker Systemintegration? antwort: Aus Teil 1 nach etwa anderthalb Jahren (Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes, 20 %) und Teil 2 am Ende (Projektarbeit 50 %, zwei schriftliche Fachbereiche je 10 %, Wirtschafts- und Sozialkunde 10 %). --- ## Das Wesentliche - **Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geht dem Vertrag vor.** Was dort zugunsten des Azubis geregelt ist, lässt sich im Ausbildungsvertrag nicht wegverhandeln. - **Deine Pflichten (§ 13 BBiG)** lassen sich in einem Satz zusammenfassen: dich bemühen, den Beruf zu lernen. Dazu gehören die Berufsschule, die Weisungen im Rahmen der Ausbildung, der pflegliche Umgang mit Geräten, Verschwiegenheit über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und das Führen des Ausbildungsnachweises. - **Die Pflichten des Betriebs (§ 14 BBiG):** dir den Beruf planmäßig beibringen, Ausbildungsmittel kostenlos stellen, dich zur Berufsschule freistellen, dir Zeit für das Berichtsheft während der Arbeitszeit geben und es regelmäßig durchsehen. Und: dir nur Aufgaben geben, die der Ausbildung dienen. - **Berufsschule ist Arbeitszeit.** Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden wird einmal pro Woche als voller Ausbildungstag angerechnet. Danach musst du nicht mehr in den Betrieb. - **Probezeit:** ein bis vier Monate. Danach kann der Betrieb nur noch aus wichtigem Grund kündigen. - **Vergütung, Urlaub und Arbeitszeit** stehen im Vertrag. Ob zusätzlich ein Tarifvertrag gilt, hängt davon ab, ob der Betrieb tarifgebunden ist oder der Vertrag darauf verweist – frag nach, statt zu raten. - **Bei Problemen** sind Ausbilder, Betriebsrat bzw. Jugend- und Auszubildendenvertretung und die Ausbildungsberatung der IHK die Ansprechpartner. In dieser Reihenfolge, aber nicht zwingend. ## Übersicht | Prüfungsteil | Zeitpunkt | Inhalt | Gewicht | |---|---|---|---| | Teil 1 | etwa nach 18 Monaten | Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes (schriftlich, 90 Min.) | 20 % | | Teil 2 | Ende der Ausbildung | Betriebliches Projekt der Systemintegration mit Dokumentation, Präsentation und Fachgespräch | 50 % | | | | Konzeption und Administration von IT-Systemen (schriftlich) | 10 % | | | | Analyse und Entwicklung von Netzwerken (schriftlich) | 10 % | | | | Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich) | 10 % | Teil 1 zählt also schon zur Endnote – er ist keine Zwischenprüfung zum Üben. ## Prüfungsfrage **Frage:** Ein Auszubildender wird nach der Probezeit regelmäßig zum Brötchenholen und Autowaschen eingeteilt. Beurteilen Sie die Situation und nennen Sie zwei Wege, wie er reagieren kann. **Antwort:** Nach § 14 BBiG dürfen Auszubildenden nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind. Regelmäßige ausbildungsfremde Tätigkeiten sind damit unzulässig; gelegentliche Gefälligkeiten, die alle im Team gleichermaßen übernehmen, sind dagegen kein Verstoß. Der Auszubildende kann (1) das Gespräch mit dem Ausbilder suchen und die Tätigkeiten im Berichtsheft wahrheitsgemäß eintragen, (2) sich an Betriebsrat oder Jugend- und Auszubildendenvertretung wenden oder (3) die Ausbildungsberatung der zuständigen Kammer einschalten.