id: woche-05 woche: 5 titel: Lernzielkontrolle Woche 5 – Ausbildung, Betrieb und Zusammenarbeit dauer_minuten: 40 hinweis: >- Offene Fragen. Antworten in ganzen Sätzen; bei Rechtsfragen genügt die sinngemäße Regel, die Paragrafennummer ist nicht gefordert. fragen: - id: f1 frage: >- Ein Auszubildender ist seit sechs Wochen im Betrieb und möchte die Ausbildung beenden, weil er doch studieren will. Was muss er beachten? Wie wäre es nach acht Monaten? punkte: 6 musterloesung: >- Nach sechs Wochen liegt er in der Probezeit (ein bis vier Monate). Er kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen, die Kündigung muss aber schriftlich erfolgen. Nach acht Monaten ist die Probezeit vorbei: Er kann dann mit einer Frist von vier Wochen kündigen, weil er die Berufsausbildung aufgeben will; die Kündigung muss schriftlich und unter Angabe des Grundes erfolgen. (Probezeit 2 P., Kündigung darin 1 P., Frist danach 2 P., Schriftform mit Grund 1 P.) - id: f2 frage: >- Nennen Sie je drei Pflichten des Auszubildenden und des Ausbildungsbetriebs. punkte: 6 musterloesung: >- Auszubildender (drei aus): sich bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben; übertragene Aufgaben sorgfältig ausführen; an Ausbildungsmaßnahmen und der Berufsschule teilnehmen; Weisungen im Rahmen der Ausbildung befolgen; die Betriebsordnung beachten; Geräte und Werkzeuge pfleglich behandeln; über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen wahren; den Ausbildungsnachweis führen. Betrieb (drei aus): die Ausbildung planmäßig durchführen; Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung stellen; zum Besuch der Berufsschule freistellen und anhalten; Zeit zum Führen des Ausbildungsnachweises geben und ihn regelmäßig durchsehen; nur ausbildungsbezogene Aufgaben übertragen; eine angemessene Vergütung zahlen. (Je Pflicht 1 P.) - id: f3 frage: >- Warum lohnt es sich, das Berichtsheft gewissenhaft zu führen? Nennen Sie zwei Gründe. punkte: 4 musterloesung: >- (1) Ein ordnungsgemäß geführter Ausbildungsnachweis ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. (2) Er belegt gegenüber Betrieb und Kammer, was tatsächlich vermittelt wurde – bei Streit über ausbildungsfremde Tätigkeiten oder Lücken ist er das wichtigste Beweismittel. Ebenfalls richtig: Er hilft bei der Prüfungsvorbereitung, weil er zeigt, welche Themen schon behandelt wurden. (Je Grund 2 P.) - id: f4 frage: >- Erklären Sie den Unterschied zwischen Aufbau- und Ablauforganisation an einem Beispiel aus Ihrem Betrieb. punkte: 6 musterloesung: >- Die Aufbauorganisation beschreibt die Struktur: Abteilungen, Stellen und Weisungsbeziehungen, dargestellt im Organigramm – etwa dass die IT der kaufmännischen Leitung unterstellt ist. Die Ablauforganisation beschreibt, wie Arbeit über die Stellen hinweg fließt – etwa der Weg einer Kundenbestellung vom Vertrieb über die Arbeitsvorbereitung und Fertigung bis zum Versand und zur Rechnung. (Definition je 2 P., stimmiges Beispiel 2 P.) - id: f5 frage: >- Ein Kollege schreibt Ihnen im Chat das Passwort für einen Serverzugang, damit Sie eine Störung beheben können. Wie bewerten Sie das, und wie wäre es richtig gewesen? punkte: 5 musterloesung: >- Passwörter gehören nicht in den Chat: Nachrichten werden gespeichert, lassen sich weiterleiten, sind auf mehreren Geräten sichtbar und oft auch für Administratoren der Plattform lesbar. Richtig wäre, den Zugang über den Passwortmanager des Teams zu teilen oder ein persönliches Konto mit den nötigen Rechten einzurichten. Ist das Passwort bereits im Chat gelandet, wird es nach der Störung geändert. (Bewertung mit Begründung 3 P., richtiger Weg 2 P.) - id: f6 frage: >- Ordnen Sie jedem Anliegen den passenden Kommunikationsweg zu und begründen Sie kurz: (a) Der Drucker im Lager druckt nicht. (b) Sie möchten wissen, ob ein Kollege um 14 Uhr Zeit hat. (c) Sie sagen einem Lieferanten einen Liefertermin zu. punkte: 6 musterloesung: >- (a) Ticket – die Störung muss erfasst, zugewiesen und nachvollziehbar abgeschlossen werden. (b) Chat oder kurzer Anruf – eine schnelle Absprache ohne Nachweisbedarf. (c) E-Mail – eine Zusage an Externe muss nachweisbar sein und an einen bestimmten Empfänger gehen. (Je Zuordnung mit Begründung 2 P.)