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Florian Wilde 22b3a9b9e9 feat: Stammdaten, Ersteinrichtung, Zweitfaktor und Protokollansicht
Damit ist Etappe 1 fachlich vollstaendig.

Ersteinrichtung in drei Schritten, bewusst ausserhalb des
Anwendungsrahmens: der setzt Benutzer, zweiten Faktor UND eine betreute
Person voraus - beim allerersten Start gibt es nichts davon. Die Aktion
fuer den ersten Zugang sperrt sich selbst, sobald ein Benutzer existiert.

Zweiter Faktor: Das Geheimnis wird zuerst nur abgelegt, ohne
totpAktiviertAm. Erst ein echter Code aus der App schaltet ihn scharf.
Wer sich beim Abtippen vertut oder die falsche App nimmt, wuerde sich
sonst dauerhaft aussperren. Erst danach gibt es die
Wiederherstellungscodes - einmal angezeigt, danach nur noch als Hash.

Betreuungsjahr (src/lib/stammdaten/betreuungsjahr.ts): laeuft ab dem Tag
der Bestellung, nicht ab dem Kalenderjahr. Schrittweise vorwaerts
gerechnet statt ueber eine Differenz, damit Schaltjahre und der
29. Februar von selbst stimmen. Daran haengen Jahresbericht,
Rechnungslegung und die Ausschlussfrist der Aufwandspauschale.

Aendert sich das Bestellungsdatum, werden die Pflichtfristen neu
abgeleitet - ueber einen dynamischen Import, damit die Stammdaten auch
dann speicherbar bleiben, wenn das Fristenmodul fehlt.

Protokollansicht zeigt je Eintrag die geaenderten Felder als alt -> neu.
Die Aenderungen liegen verschluesselt, weil dort Diagnosen und
Kontostaende stehen koennen.

Seed legt bewusst keine echten Personendaten an, nur den ersten Zugang.
Mit SEED_DEMO=true kommt ein vollstaendiger Beispielfall dazu - Erika
Musterfrau, COPD GOLD III, Pflegegrad 3, Heimeinzug Januar 2026,
leerstehendes Haus, zwei Versicherungen, laufender Antrag beim Bezirk
mit acht Nachforderungen. Nur ausserhalb der Produktion.

Docker Compose ohne Reverse Proxy - der ist auf dem Zielserver
vorhanden. Die Datenbank hat keine Portfreigabe und ist nur ueber das
interne Netz erreichbar; die Anwendung horcht auf 127.0.0.1.

Etappe: 1
Phase: Fundament
2026-08-22 02:16:22 +02:00

339 lines
28 KiB
JSON
Raw Permalink Blame History

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{
"version": 1,
"karten": [
{
"schluessel": "wille-leitschnur",
"titel": "Der Wille der betreuten Person gibt die Richtung vor",
"text": "Seit der Reform 2023 gilt: Nicht das, was du für vernünftig hältst, ist maßgeblich, sondern das, was die betreute Person will. Du musst ihre Wünsche ermitteln, ihnen entsprechen und sie bei der Umsetzung unterstützen. Abweichen darfst du nur, wenn sie sich dadurch erheblich selbst schädigen würde und das selbst nicht erkennen kann. Halte geäußerte Wünsche im Kontaktprotokoll fest – im Jahresbericht willst du zeigen können, dass du gefragt hast.",
"rechtsgrundlage": "§ 1821 BGB",
"link": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1821.html",
"kontext": ["STAMMDATEN", "KONTAKTE", "BERICHTE", "GESUNDHEIT", "FRIST:jahresbericht"],
"gewicht": 10
},
{
"schluessel": "persoenlicher-kontakt",
"titel": "Persönlicher Kontakt ist Pflicht, nicht Kür",
"text": "Du musst die betreute Person in dem erforderlichen Umfang persönlich aufsuchen und ihre Angelegenheiten mit ihr besprechen. Ein Telefonat ersetzt den Besuch nicht. Wie oft „erforderlich“ ist, hängt vom Einzelfall ab; bei einem Heimaufenthalt hält die Praxis in der Regel mindestens einen Besuch im Quartal für nachvollziehbar. Jeder Besuch gehört ins Kontaktprotokoll, denn der Jahresbericht will Zahl und Art der Kontakte wissen.",
"rechtsgrundlage": "§ 1863 Abs. 2 BGB",
"link": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1863.html",
"kontext": ["KONTAKTE", "BERICHTE", "FRIST:jahresbericht"],
"gewicht": 9
},
{
"schluessel": "wohnraum-aufgeben",
"titel": "Wohnung kündigen? Erst dem Gericht Bescheid geben",
"text": "Willst du den Wohnraum der betreuten Person aufgeben, musst du das dem Betreuungsgericht vorher mitteilen; die Kündigung selbst braucht die Genehmigung des Gerichts. Kündige nie zuerst und hole die Genehmigung hinterher – eine ohne Genehmigung ausgesprochene Kündigung kann unwirksam sein, und der Wohnraum ist trotzdem weg. Der Grund für die strenge Regel: Die Wohnung ist oft der letzte Rückweg aus dem Heim.",
"rechtsgrundlage": "§ 1833 BGB",
"link": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1833.html",
"kontext": ["IMMOBILIE", "VORGANG:IMMOBILIE", "VORLAGE:wohnungsaufloesung", "VORLAGE:heimeinzug"],
"gewicht": 10
},
{
"schluessel": "grundstueck-genehmigung",
"titel": "Grundstücksgeschäfte brauchen das Gericht",
"text": "Verkauf, Belastung mit einer Grundschuld, Bestellung eines Wohnrechts, Aufhebung eines Rechts am Grundstück: All das darfst du nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts. Das gilt auch dann, wenn der Verkauf wirtschaftlich offensichtlich verständig ist. Plane die Genehmigung als eigenen Vorgang mit eigener Frist ein – zwischen Antrag und Rechtskraft vergehen erfahrungsgemäß Wochen bis Monate.",
"rechtsgrundlage": "§ 1850 BGB",
"link": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1850.html",
"kontext": ["IMMOBILIE", "VORGANG:IMMOBILIE", "VORLAGE:hausverkauf", "VORLAGE:darlehen-91-sgb-xii"],
"gewicht": 10
},
{
"schluessel": "genehmigung-vor-geschaeft",
"titel": "Die Genehmigung muss vor dem Geschäft vorliegen",
"text": "Ein genehmigungsbedürftiges Rechtsgeschäft wird erst wirksam, wenn die Genehmigung des Gerichts vorliegt und dem Vertragspartner mitgeteilt worden ist. Unterschreibst du vorher, hängt der Vertrag in der Schwebe – und wenn das Gericht nein sagt, ist er endgültig unwirksam. Sag dem Notar oder der Gegenseite vorher, dass eine betreuungsgerichtliche Genehmigung nötig ist, und lass eine entsprechende Klausel aufnehmen.",
"rechtsgrundlage": "§ 1855, § 1858 BGB",
"link": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1858.html",
"kontext": ["VORGAENGE", "IMMOBILIE", "VORGANG:IMMOBILIE", "VORGANG:GERICHT", "VORLAGE:hausverkauf"],
"gewicht": 10
},
{
"schluessel": "rechtspfleger-fragen",
"titel": "Im Zweifel vorher beim Rechtspfleger anrufen",
"text": "Für Vermögensangelegenheiten in der Betreuung ist beim Amtsgericht der Rechtspfleger zuständig, nicht der Richter. Ein Anruf vor einem größeren Schritt kostet zehn Minuten und erspart im Zweifel ein unwirksames Geschäft. Halte das Ergebnis schriftlich fest – mit Datum, Namen und dem, was gesagt wurde. Diese Notiz ist später dein Beleg dafür, dass du sorgfältig vorgegangen bist.",
"rechtsgrundlage": "§ 3 Nr. 2 Buchst. b RPflG",
"link": "https://www.gesetze-im-internet.de/rpflg_1969/__3.html",
"kontext": ["VORGAENGE", "VORGANG:GERICHT", "IMMOBILIE", "FINANZEN"],
"gewicht": 8
},
{
"schluessel": "vermoegensverzeichnis-frist",
"titel": "Vermögensverzeichnis: drei Monate nach der Bestellung",
"text": "Nach deiner Bestellung musst du dem Gericht ein Verzeichnis des Vermögens der betreuten Person einreichen – Konten, Bargeld, Grundbesitz, Versicherungen, Forderungen und Schulden, jeweils mit Stand zum Tag der Bestellung. Die Frist beträgt drei Monate. Fordere Kontostandsbestätigungen und Rückkaufswertmitteilungen früh an, die Institute brauchen oft mehrere Wochen.",
"rechtsgrundlage": "§ 1835 BGB",
"link": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1835.html",
"kontext": ["FINANZEN", "BERICHTE", "FRIST:vermoegensverzeichnis"],
"gewicht": 10
},
{
"schluessel": "anfangsbericht",
"titel": "Anfangsbericht: die Lage zu Beginn schildern",
"text": "Zu Beginn der Betreuung berichtest du dem Gericht über die persönlichen Verhältnisse der betreuten Person, ihre Wünsche und die Ziele, die du in deinen Aufgabenkreisen verfolgst. Auch dafür gilt die Drei-Monats-Frist. Der Anfangsbericht ist zugleich dein Ausgangspunkt: Woran du später im Jahresbericht die Entwicklung misst, muss hier einmal beschrieben sein.",
"rechtsgrundlage": "§ 1863 Abs. 1 BGB",
"link": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1863.html",
"kontext": ["BERICHTE", "FRIST:anfangsbericht"],
"gewicht": 9
},
{
"schluessel": "jahresbericht",
"titel": "Jahresbericht: einmal im Betreuungsjahr",
"text": "Einmal jährlich berichtest du dem Betreuungsgericht über die persönlichen Verhältnisse, über Art und Umfang deiner Kontakte, über die Wünsche der betreuten Person und darüber, ob die Betreuung fortzuführen, zu erweitern oder einzuschränken ist. Das Betreuungsjahr läuft ab dem Tag der Bestellung, nicht ab dem 1. Januar. Der Entwurf aus dieser Anwendung ist ein Textvorschlag – lies ihn durch und schreib ihn in deinen eigenen Worten zu Ende.",
"rechtsgrundlage": "§ 1863 Abs. 3 BGB",
"link": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1863.html",
"kontext": ["BERICHTE", "FRIST:jahresbericht"],
"gewicht": 10
},
{
"schluessel": "vermoegensuebersicht-befreit",
"titel": "Als befreiter Betreuer: Übersicht statt voller Rechnungslegung",
"text": "Bist du als Angehöriger von der Rechnungslegung befreit, genügt dem Gericht jährlich eine Übersicht über den Bestand des Vermögens – welche Konten mit welchem Stand, welche Vermögenswerte, welche Verbindlichkeiten. Die volle Rechnungslegung mit jeder einzelnen Einnahme und Ausgabe entfällt. Belege solltest du trotzdem sammeln: Das Gericht kann sie anfordern, und am Ende der Betreuung wollen Erben sie sehen.",
"rechtsgrundlage": "§ 1859 BGB",
"link": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1859.html",
"kontext": ["FINANZEN", "BERICHTE", "FRIST:vermoegensuebersicht"],
"gewicht": 8
},
{
"schluessel": "getrennte-konten",
"titel": "Niemals eigenes Geld mit dem der Betreuten vermischen",
"text": "Das Geld der betreuten Person gehört auf ihre eigenen, auf ihren Namen lautenden Konten. Zahle Rechnungen nicht „schnell mal“ von deinem Konto und hol es dir später zurück, und lege nie Geld der Betreuten auf dein Konto. Lässt es sich ausnahmsweise nicht vermeiden, dokumentiere Auslage und Erstattung mit Beleg. Vermischtes Vermögen ist der häufigste Vorwurf in Haftungsfällen und im Streit mit Miterben.",
"rechtsgrundlage": "§ 1841 BGB",
"link": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1841.html",
"kontext": ["FINANZEN", "VORGANG:GERICHT"],
"gewicht": 10
},
{
"schluessel": "kontoauszuege-aufbewahren",
"titel": "Kontoauszüge lückenlos aufbewahren",
"text": "Jede Bewegung auf den Konten der betreuten Person muss sich später mit einem Beleg erklären lassen. Sammle Kontoauszüge fortlaufend und ohne Lücke, dazu Rechnungen, Quittungen und Heimabrechnungen. Fehlt ein Auszug, fordere ihn nach, solange die Bank ihn noch hat. Die Belegpflicht endet nicht mit dem Jahresbericht: Am Ende der Betreuung ist Schlussrechnung zu legen, und dann liegt die Beweislast bei dir.",
"rechtsgrundlage": "§ 1865, § 1872 BGB",
"link": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1865.html",
"kontext": ["FINANZEN", "DOKUMENTE", "BERICHTE"],
"gewicht": 9
},
{
"schluessel": "aufwandspauschale",
"titel": "Aufwandspauschale: jährlich beantragen, sonst verfällt sie",
"text": "Als ehrenamtlicher Betreuer steht dir eine jährliche Aufwandspauschale zu. Sie wird nicht von selbst gezahlt: Du musst sie beantragen, und zwar innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des Betreuungsjahres. Das ist eine Ausschlussfrist – läuft sie ab, ist der Anspruch für dieses Jahr endgültig weg, ohne Nachsicht und ohne Wiedereinsetzung. Setz dir die Frist mit Vorwarnung in den Kalender.",
"rechtsgrundlage": "§ 1878 BGB",
"link": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1878.html",
"kontext": ["FRISTEN", "FINANZEN", "FRIST:aufwandspauschale"],
"gewicht": 10
},
{
"schluessel": "betreuerausweis",
"titel": "Betreuerausweis rechtzeitig verlängern lassen",
"text": "Die Bestellungsurkunde ist dein Ausweis gegenüber Banken, Behörden und dem Heim. Sie ist oft befristet, weil auch die Betreuung befristet angeordnet wird. Läuft sie ab, verweigern Banken den Zugriff auf die Konten – mitten in laufenden Zahlungen. Leg dir die Gültigkeit als Wiedervorlage an und beantrage die Verlängerung zwei bis drei Monate vorher beim Betreuungsgericht.",
"rechtsgrundlage": "§ 1875 Abs. 2 BGB",
"link": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1875.html",
"kontext": ["DOKUMENTE", "FRISTEN", "STAMMDATEN"],
"gewicht": 8
},
{
"schluessel": "haftung-betreuer",
"titel": "Du haftest für schuldhafte Pflichtverletzungen",
"text": "Verletzt du deine Pflichten und entsteht der betreuten Person dadurch ein Schaden, haftest du dafür – auch als ehrenamtlicher Angehöriger. Dein Schutz heißt Sorgfalt und Dokumentation: Entscheidungen begründen, Rückfragen bei Gericht und Bezirk festhalten, Belege sammeln. Für ehrenamtliche Betreuer besteht über die Länder in der Regel eine Sammelhaftpflichtversicherung; frag beim örtlichen Betreuungsverein nach, was sie abdeckt.",
"rechtsgrundlage": "§ 1826 BGB",
"link": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1826.html",
"kontext": ["STAMMDATEN", "VORGAENGE", "FINANZEN"],
"gewicht": 7
},
{
"schluessel": "zwangsmassnahme",
"titel": "Ärztliche Zwangsmaßnahmen: nur mit Genehmigung",
"text": "Eine ärztliche Behandlung gegen den natürlichen Willen der betreuten Person ist nur unter engen Voraussetzungen und nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts zulässig. Vorausgesetzt wird unter anderem, dass zuvor ernsthaft versucht wurde, die Person zu überzeugen, dass die Maßnahme im Rahmen eines stationären Aufenthalts stattfindet und dass der drohende Schaden erheblich ist. Frag im Zweifel sofort beim Gericht nach – Eile ist kein Grund, den Weg abzukürzen.",
"rechtsgrundlage": "§ 1832 BGB",
"link": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1832.html",
"kontext": ["GESUNDHEIT", "VORGANG:HEIM_PFLEGE"],
"gewicht": 9
},
{
"schluessel": "unterbringung",
"titel": "Freiheitsentziehende Maßnahmen nur mit Beschluss",
"text": "Eine geschlossene Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen wie Bettgitter, Bauchgurt oder ein ruhigstellendes Medikament zur Bewegungsbeschränkung bedürfen der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn sie regelmäßig oder über längere Zeit erfolgen. Das gilt auch im Pflegeheim. Ohne Beschluss darf die Einrichtung solche Maßnahmen nicht dauerhaft anwenden – frag nach, wenn dir etwas auffällt.",
"rechtsgrundlage": "§ 1831 BGB",
"link": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1831.html",
"kontext": ["GESUNDHEIT", "VORGANG:HEIM_PFLEGE"],
"gewicht": 9
},
{
"schluessel": "schonvermoegen",
"titel": "Schonvermögen: 10.000 Euro bleiben geschützt",
"text": "Sozialhilfe – dazu gehört die Hilfe zur Pflege – setzt voraus, dass eigenes Vermögen eingesetzt wird. Geschützt bleibt aber ein Schonbetrag von derzeit 10.000 Euro je leistungsberechtigter Person. Erst was darüber liegt, ist einzusetzen, und auch das nur, soweit es keine Härte bedeutet. Rechne den Betrag nach, bevor du dem Bezirk eine Verwertung zusagst.",
"rechtsgrundlage": "§ 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII",
"link": "https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__90.html",
"kontext": ["SOZIALHILFE", "FINANZEN", "VORGANG:SOZIALHILFE", "VORLAGE:antrag-hilfe-zur-pflege"],
"gewicht": 10
},
{
"schluessel": "hausgrundstueck-geschuetzt",
"titel": "Das selbst bewohnte Hausgrundstück ist geschützt",
"text": "Ein angemessenes Hausgrundstück, das die leistungsberechtigte Person allein oder mit Angehörigen ganz oder teilweise bewohnt, darf nicht zur Verwertung verlangt werden. Beim Umzug ins Heim wird das strittig: Der Träger sieht das Objekt dann oft nicht mehr als „bewohnt“ an. Argumentiere mit der konkreten Rückkehrperspektive, mit dem Wohnrecht von Angehörigen und – falls das nicht trägt – mit der Härteregelung.",
"rechtsgrundlage": "§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII",
"link": "https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__90.html",
"kontext": ["SOZIALHILFE", "IMMOBILIE", "VORGANG:IMMOBILIE", "VORGANG:SOZIALHILFE"],
"gewicht": 10
},
{
"schluessel": "haerte-verwertung",
"titel": "Härteregelung: wenn die Verwertung unzumutbar wäre",
"text": "Auch Vermögen, das nach dem Katalog eigentlich einzusetzen wäre, darf nicht verlangt werden, wenn das für die betroffene Person oder ihre Angehörigen eine Härte bedeuten würde. Das ist der Auffangtatbestand für alles, was der Gesetzgeber nicht vorhergesehen hat – etwa ein Verkauf weit unter Wert oder der Verlust der Wohnung eines pflegenden Angehörigen. Die Härte muss man geltend machen und begründen; von allein prüft sie kaum ein Träger.",
"rechtsgrundlage": "§ 90 Abs. 3 SGB XII",
"link": "https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__90.html",
"kontext": ["SOZIALHILFE", "IMMOBILIE", "VORGANG:SOZIALHILFE"],
"gewicht": 9
},
{
"schluessel": "bestattungsvorsorge",
"titel": "Bestattungsvorsorge ist geschütztes Vermögen",
"text": "Geld, das zweckgebunden für die eigene Bestattung zurückgelegt ist – ein Bestattungsvorsorgevertrag oder ein treuhänderisch gebundenes Vorsorgekonto in angemessener Höhe –, ist als Härtefall geschützt und muss nicht für die Heimkosten eingesetzt werden. Entscheidend ist die Zweckbindung: Ein normales Sparbuch „für später“ genügt nicht. Lege dem Bezirk den Vertrag oder die Verpfändungserklärung vor.",
"rechtsgrundlage": "§ 90 Abs. 3 SGB XII",
"link": "https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__90.html",
"kontext": ["SOZIALHILFE", "FINANZEN", "VERTRAEGE", "VORGANG:SOZIALHILFE"],
"gewicht": 8
},
{
"schluessel": "darlehen-statt-verwertung",
"titel": "Darlehen statt sofortigem Verkauf",
"text": "Kann Vermögen – typischerweise eine Immobilie – nicht sofort oder nur mit erheblichem Verlust verwertet werden, ist die Sozialhilfe als Darlehen zu leisten. Der Träger sichert sich dann meist durch eine Grundschuld ab. Das ist oft die bessere Lösung als ein Notverkauf: Die Leistung fließt sofort, das Haus bleibt vorerst, und die Rückzahlung fällt erst später an. Beantrage das ausdrücklich und begründe, warum ein sofortiger Verkauf unzumutbar wäre.",
"rechtsgrundlage": "§ 91 SGB XII",
"link": "https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__91.html",
"kontext": ["SOZIALHILFE", "IMMOBILIE", "VORLAGE:darlehen-91-sgb-xii", "VORGANG:SOZIALHILFE"],
"gewicht": 10
},
{
"schluessel": "sozialhilfe-kenntnisgrundsatz",
"titel": "Sozialhilfe beginnt mit der Kenntnis des Trägers",
"text": "Anders als andere Sozialleistungen setzt die Sozialhilfe nicht erst mit dem förmlichen Antrag ein, sondern sobald der Träger von der Notlage Kenntnis erlangt. Deshalb gilt: sofort melden, auch wenn noch Unterlagen fehlen. Eine kurze schriftliche Mitteilung mit Datum sichert dir den früheren Leistungsbeginn; die Unterlagen kannst du nachreichen. Bewahre den Sendenachweis auf.",
"rechtsgrundlage": "§ 18 SGB XII",
"link": "https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__18.html",
"kontext": ["SOZIALHILFE", "VORLAGE:antrag-hilfe-zur-pflege", "VORGANG:SOZIALHILFE"],
"gewicht": 10
},
{
"schluessel": "schenkungsrueckforderung",
"titel": "Früher verschenkt? Danach wird gefragt",
"text": "Wer eine Schenkung gemacht hat und später selbst bedürftig wird, kann sie innerhalb von zehn Jahren nach der Übergabe zurückfordern, soweit er seinen Unterhalt nicht mehr bestreiten kann. Der Sozialhilfeträger lässt sich diesen Anspruch regelmäßig überleiten und wendet sich dann an den Beschenkten. Rechne bei der Antragstellung damit, dass nach Übertragungen der letzten zehn Jahre gefragt wird, und lege sie von sich aus offen.",
"rechtsgrundlage": "§ 528 BGB, § 93 SGB XII",
"link": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__528.html",
"kontext": ["SOZIALHILFE", "IMMOBILIE", "FINANZEN", "VORLAGE:antrag-hilfe-zur-pflege"],
"gewicht": 9
},
{
"schluessel": "widerspruchsfrist",
"titel": "Widerspruch: ein Monat ab Bekanntgabe",
"text": "Gegen einen Bescheid des Sozialhilfeträgers kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Maßgeblich ist nicht das Datum auf dem Bescheid, sondern der Zugang – notiere deshalb immer das Eingangsdatum. Ein Widerspruch braucht zunächst keine Begründung: „Hiermit lege ich Widerspruch ein, die Begründung reiche ich nach“ wahrt die Frist.",
"rechtsgrundlage": "§ 84 SGG",
"link": "https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__84.html",
"kontext": ["SOZIALHILFE", "FRISTEN", "DOKUMENTE", "VORLAGE:widerspruch-bescheid"],
"gewicht": 10
},
{
"schluessel": "fehlende-rechtsbehelfsbelehrung",
"titel": "Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, hast du ein Jahr Zeit",
"text": "Ist ein Bescheid ohne oder mit falscher Rechtsbehelfsbelehrung ergangen, beträgt die Widerspruchsfrist nicht einen Monat, sondern ein Jahr ab Bekanntgabe. Prüfe deshalb bei jedem Bescheid: Steht am Ende eine Belehrung? Nennt sie die richtige Stelle, die richtige Frist und die richtige Form? Wenn nicht, ist ein scheinbar verfristeter Widerspruch oft noch möglich.",
"rechtsgrundlage": "§ 66 Abs. 2 SGG",
"link": "https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__66.html",
"kontext": ["SOZIALHILFE", "FRISTEN", "DOKUMENTE", "VORLAGE:widerspruch-bescheid"],
"gewicht": 9
},
{
"schluessel": "leistungszuschlag",
"titel": "Leistungszuschlag: der Eigenanteil sinkt mit den Jahren",
"text": "Die Pflegekasse zahlt zum einrichtungseinheitlichen Eigenanteil einen Zuschlag, der mit der Dauer des Heimaufenthalts steigt – gestaffelt nach dem ersten, zweiten, dritten und ab dem vierten Jahr. Er wird von der Einrichtung mit der Pflegekasse abgerechnet und muss nicht gesondert beantragt werden. Prüfe die Heimrechnung trotzdem: Der Wechsel in die nächste Stufe wird gelegentlich übersehen.",
"rechtsgrundlage": "§ 43c SGB XI",
"link": "https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__43c.html",
"kontext": ["GESUNDHEIT", "SOZIALHILFE", "FINANZEN", "VORGANG:HEIM_PFLEGE"],
"gewicht": 8
},
{
"schluessel": "pflegegrad-hoeherstufung",
"titel": "Verschlechtert sich der Zustand: Höherstufung beantragen",
"text": "Verschlechtert sich der Gesundheitszustand dauerhaft, kannst du jederzeit eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst beantragen; ein formloses Schreiben an die Pflegekasse genügt. Bereite die Begutachtung vor: ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen, aktuelle Arztberichte, die Einschätzung der Pflegekräfte im Heim. Ein höherer Pflegegrad bedeutet mehr Leistung der Pflegekasse und damit einen geringeren Eigenanteil aus dem Vermögen.",
"rechtsgrundlage": "§ 18 SGB XI",
"link": "https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18.html",
"kontext": ["GESUNDHEIT", "VORLAGE:pflegegrad-hoeherstufung", "FRIST:pflegegrad-pruefung", "VORGANG:HEIM_PFLEGE"],
"gewicht": 9
},
{
"schluessel": "heimkosten-abwesenheit",
"titel": "Krankenhaus und Abwesenheit mindern den Heimsatz",
"text": "Ist die betreute Person vorübergehend abwesend – etwa im Krankenhaus oder in Kurzzeitpflege –, darf die Einrichtung nach den vereinbarten Abwesenheitsregeln nur einen geminderten Satz berechnen. Die genauen Abschläge stehen im Heimvertrag und im Rahmenvertrag des Landes. Notiere jeden Abwesenheitstag mit Datum und prüfe die Heimrechnung daraufhin nach; hier liegt häufig Geld auf der Straße.",
"rechtsgrundlage": "§ 87a SGB XI",
"link": "https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__87a.html",
"kontext": ["GESUNDHEIT", "FINANZEN", "VORGANG:HEIM_PFLEGE"],
"gewicht": 8
},
{
"schluessel": "zuzahlungsbefreiung",
"titel": "Zuzahlungsbefreiung: jedes Jahr neu beantragen",
"text": "Zuzahlungen zu Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln sind auf zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen begrenzt, bei chronisch Kranken auf ein Prozent. Ist die Belastungsgrenze erreicht, stellt die Krankenkasse eine Befreiung für den Rest des Kalenderjahres aus – aber nur auf Antrag und nur für dieses Jahr. Sammle die Quittungen und stelle den Antrag zu Jahresbeginn erneut.",
"rechtsgrundlage": "§ 62 SGB V",
"link": "https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__62.html",
"kontext": ["GESUNDHEIT", "FRISTEN", "FRIST:zuzahlungsbefreiung"],
"gewicht": 8
},
{
"schluessel": "landespflegegeld",
"titel": "Bayerisches Landespflegegeld: Antrag bis 31. Dezember",
"text": "Bayern zahlt Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 und Hauptwohnsitz in Bayern ein jährliches Landespflegegeld. Es wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt und nicht auf die Sozialhilfe angerechnet. Der Antrag für das laufende Jahr muss bis zum 31. Dezember gestellt sein. Nach der ersten Bewilligung läuft die Zahlung in der Regel weiter – prüfe trotzdem jährlich den Eingang.",
"rechtsgrundlage": "Art. 1 ff. BayLPflGG",
"link": "https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLPflGG",
"kontext": ["GESUNDHEIT", "FINANZEN", "FRISTEN", "FRIST:landespflegegeld"],
"gewicht": 8
},
{
"schluessel": "rundfunkbeitragsbefreiung",
"titel": "Rundfunkbeitrag: Befreiung oder Ermäßigung prüfen",
"text": "Wer Leistungen der Hilfe zur Pflege in einer Einrichtung bezieht, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen; bei Merkzeichen RF ermäßigt er sich auf ein Drittel. Für die Wohnung, die nach dem Heimeinzug leer steht, entfällt die Beitragspflicht ohnehin, sobald dort niemand mehr gemeldet ist – das muss man dem Beitragsservice aber mitteilen. Beides läuft nicht von allein.",
"rechtsgrundlage": "§ 4 RBStV",
"link": "https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBStV-4",
"kontext": ["SOZIALHILFE", "VERTRAEGE", "IMMOBILIE", "VORLAGE:heimeinzug"],
"gewicht": 6
},
{
"schluessel": "leerstand-versicherung",
"titel": "Leerstand dem Gebäudeversicherer melden",
"text": "Steht ein Gebäude leer, ist das eine Gefahrerhöhung im Sinne des Versicherungsvertragsrechts. Meldest du sie nicht, kann der Versicherer im Schadensfall die Leistung kürzen oder ganz verweigern – und ein Wasserschaden im unbeheizten Haus ist teuer. Melde den Leerstand schriftlich, lass dir die Fortgeltung des Schutzes bestätigen und halte die vereinbarten Auflagen ein, etwa regelmäßige Kontrollgänge.",
"rechtsgrundlage": "§ 23 VVG",
"link": "https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__23.html",
"kontext": ["IMMOBILIE", "VERTRAEGE", "VORGANG:VERSICHERUNG", "VORLAGE:wohnungsaufloesung"],
"gewicht": 9
},
{
"schluessel": "verkehrssicherungspflicht",
"titel": "Auch ein leeres Haus muss sicher sein",
"text": "Wer ein Grundstück hält, muss dafür sorgen, dass von ihm keine Gefahr ausgeht: Winterdienst, Baumkontrolle, lose Dachziegel, gesicherte Zugänge. Diese Pflicht trifft dich als Betreuer stellvertretend für die Eigentümerin. Organisiere feste Kontrollgänge mit Datum und Fotos, beauftrage Räum- und Streudienst schriftlich und prüfe, ob die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht noch läuft.",
"rechtsgrundlage": "§ 823 BGB",
"link": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html",
"kontext": ["IMMOBILIE", "VORGANG:IMMOBILIE", "VERTRAEGE"],
"gewicht": 8
},
{
"schluessel": "versicherung-rueckkaufswert",
"titel": "Lebensversicherungen: Rückkaufswerte jährlich abfragen",
"text": "Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen zählen mit ihrem Rückkaufswert zum Vermögen und interessieren sowohl das Betreuungsgericht als auch den Sozialhilfeträger. Fordere die Werte einmal jährlich schriftlich an, am besten zum selben Stichtag wie die Kontostände. Vor einer Kündigung prüfen: Ein Verwertungsausschluss oder die Umwandlung in eine Sterbegeldversicherung kann günstiger sein als der Rückkauf.",
"rechtsgrundlage": "§ 90 SGB XII, § 1865 BGB",
"link": "https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__90.html",
"kontext": ["VERTRAEGE", "FINANZEN", "SOZIALHILFE", "VORLAGE:versicherungsverwertung", "FRIST:rueckkaufswerte"],
"gewicht": 7
},
{
"schluessel": "zugang-eingangsdatum",
"titel": "Bescheide zählen ab Zugang – Eingangsdatum notieren",
"text": "Für jede Rechtsbehelfsfrist kommt es auf den Zugang an, nicht auf das Datum im Briefkopf. Notiere deshalb bei jedem behördlichen Schreiben den Tag, an dem es bei dir angekommen ist, und hefte den Umschlag mit dem Poststempel dazu, wenn es knapp werden könnte. Diese Anwendung fragt das Eingangsdatum beim Erfassen ab – füll es aus, es ist später der Anker jeder Fristberechnung.",
"rechtsgrundlage": "§ 37 SGB X",
"link": "https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__37.html",
"kontext": ["DOKUMENTE", "FRISTEN", "SOZIALHILFE"],
"gewicht": 8
},
{
"schluessel": "steuererklaerung-pflicht",
"titel": "Steuererklärung gehört zur Vermögenssorge",
"text": "Zur Vermögenssorge gehört auch, die steuerlichen Pflichten der betreuten Person zu erfüllen. Prüfe jährlich, ob eine Erklärung abzugeben ist – bei Renten oberhalb des Grundfreibetrags ist das häufiger der Fall, als man denkt. Umgekehrt lohnt eine freiwillige Erklärung oft: Heimkosten und Pflegeaufwendungen sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar und führen nicht selten zu einer Erstattung.",
"rechtsgrundlage": "§ 33, § 33a EStG",
"link": "https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html",
"kontext": ["FINANZEN", "VORGANG:STEUERN", "VORLAGE:steuererklaerung"],
"gewicht": 6
}
]
}