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betreuungs-cockpit/src/lib/sozialhilfe/konstanten.ts
T
Florian Wilde 1ed19eb76e Zeilenenden der 24 verbliebenen Dateien normalisieren
Ausschliesslich Zeilenenden. Nachgewiesen mit
"git diff --cached --ignore-cr-at-eol": Der Diff ist leer, es hat sich
kein Zeichen Inhalt geaendert.

Deshalb ein eigener Commit: 7448 geaenderte Zeilen in einem Commit mit
echten Aenderungen zu verstecken, macht die Historie an dieser Stelle
unlesbar. So laesst er sich beim Durchsehen ueberspringen.

Refs #26
2026-08-23 23:37:02 +02:00

238 lines
10 KiB
TypeScript

/**
* Beträge, Staffeln und Grenzwerte des Sozialhilfeverfahrens.
*
* ACHTUNG - EINZIGE STELLE.
* Alles, was sich jährlich (oder mit dem nächsten Gesetzespaket) ändert,
* steht hier und nirgendwo sonst. Jede Konstante trägt ihr Stand-Datum und
* die Fundstelle. Wer einen Wert im Fachcode findet, hat einen Fehler
* gefunden.
*
* Und der wichtigste Satz vorweg: Diese Zahlen sind Arbeitsgrundlage für
* die eigene Vorbereitung, nicht die Rechtslage. Maßgeblich ist immer der
* Bescheid des Trägers. Vor jedem Antrag und zu jedem Jahreswechsel
* gehören die Werte hier nachgeprüft.
*/
/** Wann wurden die Werte in dieser Datei zuletzt geprüft? */
export const KONSTANTEN_STAND = '2025-01-01'
/**
* Nächster Termin, zu dem die Werte hier durchzusehen sind. Die Oberfläche
* blendet ab diesem Datum einen Prüfhinweis ein.
*/
export const KONSTANTEN_NAECHSTE_PRUEFUNG = '2027-01-01'
// -----------------------------------------------------------------------------
// Regelbedarf - Bezugsgröße für Barbetrag und Zuzahlungsbefreiung
// -----------------------------------------------------------------------------
/**
* Regelbedarfsstufe 1 nach der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung.
* Stand 01.01.2025: 563,00 EUR monatlich (unverändert gegenüber 2024, die
* Fortschreibung ergab rechnerisch keine Erhöhung).
*
* Aus diesem Wert leiten sich unten der Barbetrag und die Belastungsgrenze
* der Zuzahlungsbefreiung ab - deshalb steht er hier oben und wird nicht
* doppelt gepflegt.
*/
export const REGELBEDARFSSTUFE_1_CENT = 56_300n
/**
* Barbetrag zur persönlichen Verfügung ("Taschengeld") für Menschen in
* Einrichtungen, § 27b Abs. 2 SGB XII: mindestens 27 % der
* Regelbedarfsstufe 1.
*
* 27 % von 563,00 EUR = 152,01 EUR monatlich (Stand 01.01.2025).
*
* "Mindestens": Der Träger darf mehr festsetzen, und einzelne Bezirke tun
* das auch. Steht im Bescheid ein höherer Betrag, gilt der Bescheid.
*/
export const BARBETRAG_ANTEIL_PROZENT = 27
export const BARBETRAG_CENT = (REGELBEDARFSSTUFE_1_CENT * BigInt(BARBETRAG_ANTEIL_PROZENT)) / 100n
/**
* Bekleidungspauschale.
*
* Bewusst ohne Zahl. Es gibt keinen bundeseinheitlichen Betrag - die
* Bekleidungsbeihilfe nach § 27b Abs. 1 SGB XII setzt der jeweilige Träger
* fest, der Bezirk Oberfranken zahlt sie üblicherweise als Pauschale je
* Quartal oder Jahr. Der Betrag ist dem Bewilligungsbescheid zu entnehmen
* und im Heimkostenmonat einzutragen. Eine erfundene Zahl wäre hier
* schädlicher als gar keine.
*/
export const BEKLEIDUNGSPAUSCHALE_CENT: bigint | null = null
export const BEKLEIDUNGSPAUSCHALE_HINWEIS =
'Die Höhe der Bekleidungspauschale legt der Träger fest (§ 27b Abs. 1 SGB XII). ' +
'Übernimm den Betrag aus dem Bewilligungsbescheid, er ist regional unterschiedlich.'
// -----------------------------------------------------------------------------
// Leistungen der Pflegekasse, § 43 SGB XI
// -----------------------------------------------------------------------------
export type Pflegegrad = 1 | 2 | 3 | 4 | 5
/**
* Monatliche Pauschalen der Pflegekasse bei vollstationärer Pflege,
* § 43 Abs. 2 SGB XI. Stand 01.01.2025 (Erhöhung um 4,5 % durch das
* Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz).
*
* Pflegegrad 1 ist der Sonderfall: § 43 Abs. 2 SGB XI greift dort nicht.
* Wer mit Pflegegrad 1 vollstationär gepflegt wird, erhält nach
* § 43 Abs. 3 SGB XI einen Zuschuss von 125 EUR monatlich - deshalb steht
* er hier mit ebendiesem Betrag, aber unter eigener Rechtsgrundlage.
*
* Die nächste turnusmäßige Anpassung nach § 30 SGB XI ist gesetzlich für
* 2028 vorgesehen. Trotzdem: zum Jahreswechsel nachsehen.
*/
export const PFLEGEKASSE_VOLLSTATIONAER_CENT: Record<Pflegegrad, bigint> = {
1: 12_500n, // § 43 Abs. 3 SGB XI - Zuschuss, keine Pauschale
2: 80_500n,
3: 131_900n,
4: 185_500n,
5: 209_600n,
}
export const PFLEGEKASSE_RECHTSGRUNDLAGE: Record<Pflegegrad, string> = {
1: '§ 43 Abs. 3 SGB XI',
2: '§ 43 Abs. 2 SGB XI',
3: '§ 43 Abs. 2 SGB XI',
4: '§ 43 Abs. 2 SGB XI',
5: '§ 43 Abs. 2 SGB XI',
}
// -----------------------------------------------------------------------------
// Leistungszuschlag, § 43c SGB XI
// -----------------------------------------------------------------------------
//
// STEHT NICHT HIER. Die Staffel (15 / 30 / 50 / 75 Prozent nach
// Verweildauer, Stand 01.01.2024) gehoert dem Pflegemodul und liegt in
// src/lib/pflege/konstanten.ts. Dieses Modul benutzt sie ueber
// src/lib/sozialhilfe/heimkosten.ts, kopiert sie aber nicht - zwei Kopien
// derselben Prozentsaetze werden bei der naechsten Gesetzesaenderung
// zuverlaessig nur an einer Stelle nachgezogen.
//
// Merksatz zur Anwendung: Der Zuschlag mindert ausschliesslich den
// pflegebedingten Eigenanteil (EEE) - nicht Unterkunft und Verpflegung,
// nicht die Investitionskosten, nicht die Ausbildungsumlage. Wer ihn auf
// die ganze Heimrechnung anwendet, rechnet die Deckungsluecke zu klein.
// -----------------------------------------------------------------------------
// Abwesenheit (Krankenhaus, Reha, Urlaub)
// -----------------------------------------------------------------------------
/**
* Abwesenheitstage mindern die Heimrechnung nicht ab dem ersten Tag.
*
* Die Rahmenverträge nach § 75 SGB XI regeln das landesweit: Die ersten
* drei Abwesenheitstage sind voll zu zahlen, erst ab dem vierten
* zusammenhängenden Tag wird das Entgelt gemindert - in Bayern
* üblicherweise um 25 % von Pflegesatz sowie Unterkunft und Verpflegung.
* Die Investitionskosten laufen weiter, der Platz wird ja freigehalten
* (§ 87a Abs. 1 SGB XI, Platzfreihaltung bis 42 Tage im Kalenderjahr).
*
* Weil die Prozentsätze im Rahmenvertrag und im Heimvertrag stehen und
* nicht im Gesetz, rechnet die Anwendung damit nur eine *Schätzung*. Was
* gilt, steht in der Heimrechnung.
*/
export const ABWESENHEIT_KARENZTAGE = 3
export const ABWESENHEIT_MINDERUNG_PROZENT = 25
export const ABWESENHEIT_PLATZFREIHALTUNG_TAGE = 42
// -----------------------------------------------------------------------------
// Vermögen, § 90 SGB XII
// -----------------------------------------------------------------------------
/**
* Vermögensfreibetrag ("kleinere Barbeträge"), § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII
* i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 lit. b der Verordnung zur Durchführung des
* § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII: 10.000 EUR.
*
* Stand 01.01.2023 (bis dahin 5.000 EUR). Für jede Person, die von der
* leistungsberechtigten Person überwiegend unterhalten wird, kommen
* weitere 500 EUR hinzu (§ 1 Abs. 2 der Verordnung).
*/
export const VERMOEGENSFREIBETRAG_CENT = 1_000_000n
export const VERMOEGENSFREIBETRAG_JE_UNTERHALTENE_PERSON_CENT = 50_000n
export const VERMOEGENSFREIBETRAG_STAND = '2023-01-01'
/**
* Rückforderung einer Schenkung wegen Verarmung, § 528 BGB.
* Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt des Eintritts der
* Bedürftigkeit seit der Leistung des geschenkten Gegenstands zehn Jahre
* verstrichen sind (§ 529 Abs. 1 BGB). Deshalb fragt der Träger nach
* notariellen Übertragungen der letzten zehn Jahre.
*/
export const SCHENKUNG_RUECKFORDERUNG_JAHRE = 10
// -----------------------------------------------------------------------------
// Rechtsbehelf
// -----------------------------------------------------------------------------
/** Regelfall: ein Monat ab Bekanntgabe, § 84 Abs. 1 Satz 1 SGG. */
export const WIDERSPRUCHSFRIST_MONATE_REGEL = 1
/**
* Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie unrichtig erteilt, beträgt
* die Frist ein Jahr seit Bekanntgabe (§ 66 Abs. 2 Satz 1 SGG).
* Das wird ausdrücklich ausgewählt und nie automatisch angenommen.
*/
export const WIDERSPRUCHSFRIST_MONATE_OHNE_BELEHRUNG = 12
/**
* Zugangsvermutung bei Übermittlung durch die Post im Inland:
* bekanntgegeben am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post
* (§ 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X).
*/
export const ZUGANGSVERMUTUNG_TAGE = 3
/** Vorwarnstufen für die Frist "Widerspruch möglich bis" (Tage vorher). */
export const WIDERSPRUCH_VORWARNUNG_TAGE = [21, 14, 7, 3, 1]
/** Vorwarnstufen für eine vom Träger gesetzte Nachforderungsfrist. */
export const NACHFORDERUNG_VORWARNUNG_TAGE = [14, 7, 3, 1]
// -----------------------------------------------------------------------------
// Weitere Leistungen
// -----------------------------------------------------------------------------
/**
* Bayerisches Landespflegegeld: 1.000 EUR im Jahr, ab Pflegegrad 2,
* Antrag bis 31.12. des jeweiligen Jahres (Bayerisches
* Landespflegegeldgesetz - BayLPflGG).
*
* Der Betrag steht im Haushalt des Freistaats und wurde politisch schon
* mehrfach in Frage gestellt. Vor der Antragstellung die aktuelle Höhe
* beim Landesamt für Pflege prüfen.
*/
export const LANDESPFLEGEGELD_CENT = 100_000n
export const LANDESPFLEGEGELD_AB_PFLEGEGRAD = 2
export const LANDESPFLEGEGELD_ANTRAGSSCHLUSS = '31.12.'
/**
* Zuzahlungsbefreiung, § 62 SGB V: Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % der
* jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei schwerwiegend
* chronisch Kranken bei 1 %.
*
* Für Menschen, die Leistungen nach dem SGB XII in einer Einrichtung
* erhalten, ist als Bruttoeinnahme der Regelbedarf der Regelbedarfsstufe 1
* anzusetzen (§ 62 Abs. 2 Satz 5 und 6 SGB V) - nicht die tatsächliche
* Rente. Das macht die Befreiung meist schon im Januar erreichbar.
*
* 2 % von 12 x 563,00 EUR = 135,12 EUR; 1 % = 67,56 EUR (Stand 2025).
*/
export const ZUZAHLUNG_BELASTUNGSGRENZE_PROZENT = 2
export const ZUZAHLUNG_BELASTUNGSGRENZE_CHRONIKER_PROZENT = 1
export const ZUZAHLUNG_BELASTUNGSGRENZE_CENT =
(REGELBEDARFSSTUFE_1_CENT * 12n * BigInt(ZUZAHLUNG_BELASTUNGSGRENZE_PROZENT)) / 100n
export const ZUZAHLUNG_BELASTUNGSGRENZE_CHRONIKER_CENT =
(REGELBEDARFSSTUFE_1_CENT * 12n * BigInt(ZUZAHLUNG_BELASTUNGSGRENZE_CHRONIKER_PROZENT)) / 100n
/**
* Rundfunkbeitrag je Wohnung, § 8 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag:
* 18,36 EUR monatlich, unverändert seit 01.08.2021. Die Ermäßigung auf ein
* Drittel (§ 4 Abs. 2 RBStV, Merkzeichen RF) beträgt 6,12 EUR.
*/
export const RUNDFUNKBEITRAG_CENT = 1_836n
export const RUNDFUNKBEITRAG_ERMAESSIGT_CENT = 612n
export const RUNDFUNKBEITRAG_STAND = '2021-08-01'