Inhalte: Wochen 5 bis 8
Vier neue Wochen nach Rahmenplan, im bestehenden Format: - Woche 5 Ausbildung, Betrieb und Zusammenarbeit (C1, C2, C5) - Woche 6 IT-Sicherheit und Datenschutz (A6, LF4) - Woche 7 Skripting mit PowerShell (A10, A4) - Woche 8 Datensicherung und Speicher (A9) 12 Handouts, 38 Merkkarten, 4 Praxisaufgaben, 2 Checklisten, 2 Lernzielkontrollen, 22 Glossareintraege, zwei neue Themenbloecke. Jede Berufsbildposition ist jetzt von mindestens einem Inhalt beruehrt. Die Praxisaufgaben bauen aufeinander auf: Die Abteilungsuebersicht aus 5.1 ist Grundlage der Schutzbedarfsfeststellung in 6.1, und deren Ergebnis ist Massstab fuer die Sicherungspruefung in 8.1. Co-Authored-By: Claude Opus 5.5 <noreply@anthropic.com>
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Claude Opus 5.5
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id: A4
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titel: Rechte und Pflichten in der Ausbildung
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block: arbeitsalltag
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woche: 5
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worum: Der Ausbildungsvertrag ist kein gewöhnlicher Arbeitsvertrag – das Berufsbildungsgesetz regelt, was beide Seiten einander schulden.
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rahmenplan: [C1]
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lernfeld: LF1
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merksatz: Du schuldest das Lernen, der Betrieb schuldet das Ausbilden. Das Berichtsheft beweist beides.
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karten:
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- frage: Wie lang darf die Probezeit in der Ausbildung sein, und was gilt in dieser Zeit für die Kündigung?
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antwort: Mindestens einen, höchstens vier Monate. In der Probezeit können beide Seiten jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen – schriftlich.
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- frage: Unter welchen Bedingungen kann ein Azubi nach der Probezeit kündigen?
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antwort: Aus wichtigem Grund ohne Frist, oder mit vier Wochen Frist, wenn er die Ausbildung aufgeben oder einen anderen Beruf lernen will. Immer schriftlich und mit Angabe des Grundes.
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- frage: Warum ist das Berichtsheft mehr als eine lästige Pflicht?
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antwort: Ein ordnungsgemäß geführter Ausbildungsnachweis ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Ohne ihn keine Prüfung.
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- frage: Aus welchen Teilen besteht die Abschlussprüfung zum Fachinformatiker Systemintegration?
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antwort: Aus Teil 1 nach etwa anderthalb Jahren (Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes, 20 %) und Teil 2 am Ende (Projektarbeit 50 %, zwei schriftliche Fachbereiche je 10 %, Wirtschafts- und Sozialkunde 10 %).
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## Das Wesentliche
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- **Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geht dem Vertrag vor.** Was dort zugunsten des Azubis
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geregelt ist, lässt sich im Ausbildungsvertrag nicht wegverhandeln.
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- **Deine Pflichten (§ 13 BBiG)** lassen sich in einem Satz zusammenfassen: dich bemühen,
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den Beruf zu lernen. Dazu gehören die Berufsschule, die Weisungen im Rahmen der
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Ausbildung, der pflegliche Umgang mit Geräten, Verschwiegenheit über Betriebs- und
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Geschäftsgeheimnisse und das Führen des Ausbildungsnachweises.
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- **Die Pflichten des Betriebs (§ 14 BBiG):** dir den Beruf planmäßig beibringen,
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Ausbildungsmittel kostenlos stellen, dich zur Berufsschule freistellen, dir Zeit für das
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Berichtsheft während der Arbeitszeit geben und es regelmäßig durchsehen. Und: dir nur
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Aufgaben geben, die der Ausbildung dienen.
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- **Berufsschule ist Arbeitszeit.** Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden
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wird einmal pro Woche als voller Ausbildungstag angerechnet. Danach musst du nicht mehr in
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den Betrieb.
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- **Probezeit:** ein bis vier Monate. Danach kann der Betrieb nur noch aus wichtigem Grund
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kündigen.
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- **Vergütung, Urlaub und Arbeitszeit** stehen im Vertrag. Ob zusätzlich ein Tarifvertrag
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gilt, hängt davon ab, ob der Betrieb tarifgebunden ist oder der Vertrag darauf verweist –
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frag nach, statt zu raten.
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- **Bei Problemen** sind Ausbilder, Betriebsrat bzw. Jugend- und Auszubildendenvertretung
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und die Ausbildungsberatung der IHK die Ansprechpartner. In dieser Reihenfolge, aber nicht
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zwingend.
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## Übersicht
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| Prüfungsteil | Zeitpunkt | Inhalt | Gewicht |
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| Teil 1 | etwa nach 18 Monaten | Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes (schriftlich, 90 Min.) | 20 % |
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| Teil 2 | Ende der Ausbildung | Betriebliches Projekt der Systemintegration mit Dokumentation, Präsentation und Fachgespräch | 50 % |
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| | | Konzeption und Administration von IT-Systemen (schriftlich) | 10 % |
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| | | Analyse und Entwicklung von Netzwerken (schriftlich) | 10 % |
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| | | Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich) | 10 % |
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Teil 1 zählt also schon zur Endnote – er ist keine Zwischenprüfung zum Üben.
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## Prüfungsfrage
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**Frage:** Ein Auszubildender wird nach der Probezeit regelmäßig zum Brötchenholen und
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Autowaschen eingeteilt. Beurteilen Sie die Situation und nennen Sie zwei Wege, wie er
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reagieren kann.
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**Antwort:** Nach § 14 BBiG dürfen Auszubildenden nur Aufgaben übertragen werden, die dem
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Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind. Regelmäßige
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ausbildungsfremde Tätigkeiten sind damit unzulässig; gelegentliche Gefälligkeiten, die alle
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im Team gleichermaßen übernehmen, sind dagegen kein Verstoß. Der Auszubildende kann
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(1) das Gespräch mit dem Ausbilder suchen und die Tätigkeiten im Berichtsheft wahrheitsgemäß
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eintragen, (2) sich an Betriebsrat oder Jugend- und Auszubildendenvertretung wenden oder
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(3) die Ausbildungsberatung der zuständigen Kammer einschalten.
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