Inhalte: Wochen 5 bis 8

Vier neue Wochen nach Rahmenplan, im bestehenden Format:

- Woche 5 Ausbildung, Betrieb und Zusammenarbeit (C1, C2, C5)
- Woche 6 IT-Sicherheit und Datenschutz (A6, LF4)
- Woche 7 Skripting mit PowerShell (A10, A4)
- Woche 8 Datensicherung und Speicher (A9)

12 Handouts, 38 Merkkarten, 4 Praxisaufgaben, 2 Checklisten,
2 Lernzielkontrollen, 22 Glossareintraege, zwei neue Themenbloecke.
Jede Berufsbildposition ist jetzt von mindestens einem Inhalt beruehrt.

Die Praxisaufgaben bauen aufeinander auf: Die Abteilungsuebersicht aus
5.1 ist Grundlage der Schutzbedarfsfeststellung in 6.1, und deren
Ergebnis ist Massstab fuer die Sicherungspruefung in 8.1.

Co-Authored-By: Claude Opus 5.5 <noreply@anthropic.com>
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Florian Wilde
2026-10-04 21:53:10 +02:00
co-authored by Claude Opus 5.5
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id: A5
titel: Den Betrieb verstehen – Aufbau, Abläufe, Ansprechpartner
block: arbeitsalltag
woche: 5
worum: Die IT ist für die anderen da. Wer nicht weiß, was eine Abteilung tut und wann es dort brennt, setzt die falschen Prioritäten.
rahmenplan: [C2, A1]
lernfeld: LF1
merksatz: Das Organigramm sagt, wer entscheidet. Die Abläufe sagen, wer leidet, wenn etwas ausfällt.
karten:
- frage: Was ist der Unterschied zwischen Aufbau- und Ablauforganisation?
antwort: Die Aufbauorganisation legt fest, wer wo steht – Abteilungen, Stellen, Weisungswege, sichtbar im Organigramm. Die Ablauforganisation legt fest, wie die Arbeit fließt – Reihenfolge, Zuständigkeiten und Übergaben in einem Prozess.
- frage: Warum ist die IT in den meisten Betrieben ein Unterstützungsprozess?
antwort: Weil sie nicht selbst das verkauft, womit der Betrieb sein Geld verdient, sondern die Kernprozesse – Fertigung, Vertrieb, Verwaltung – am Laufen hält. Ihre Kunden sind die anderen Abteilungen.
- frage: Ab wann kann in einem Betrieb eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt werden?
antwort: Wenn es einen Betriebsrat gibt und in der Regel mindestens fünf Beschäftigte unter 18 Jahren oder Auszubildende unter 25 Jahren dort arbeiten.
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## Das Wesentliche
- **Aufbauorganisation** – wer wo steht. Das Organigramm zeigt Abteilungen, Stellen und
Weisungswege. Es beantwortet die Frage: Wer darf das entscheiden?
- **Ablauforganisation** – wie die Arbeit fließt. Ein Auftrag geht vom Vertrieb über die
Arbeitsvorbereitung in die Fertigung und zum Versand. Jede Übergabe ist eine Stelle, an
der IT gebraucht wird – und an der ein Ausfall auffällt.
- **Kernprozesse und Unterstützungsprozesse.** Kernprozesse bringen das Geld herein.
Die IT gehört fast immer zu den Unterstützungsprozessen: Ihre Kunden sitzen im selben Haus.
- **Linie, Stab, Matrix.** In der Linie hat jeder genau einen Vorgesetzten. Eine Stabsstelle
berät, entscheidet aber nicht (etwa der Datenschutz). In der Matrix gibt es zwei Richtungen
der Weisung, zum Beispiel Abteilung und Projekt.
- **Die Rechtsform** sagt, wer haftet und wer unterschreiben darf. In einer GmbH haftet die
Gesellschaft mit ihrem Vermögen; die Geschäftsführung vertritt sie nach außen.
- **Mitbestimmung:** Ab fünf ständig Beschäftigten kann ein Betriebsrat gewählt werden. Er
redet unter anderem mit, wenn Technik eingeführt wird, die Leistung oder Verhalten
überwachen kann – und das ist bei fast jeder neuen Software der Fall.
- **Für die IT zählt vor allem:** Wann wird wo gearbeitet, was darf wann nicht ausfallen, und
wer ist der Ansprechpartner, der für die Abteilung sprechen darf.
## Übersicht
| Frage an eine Abteilung | Warum die IT das wissen muss |
|---|---|
| Was ist euer wichtigstes Programm? | Bestimmt, was bei einer Störung zuerst wiederhergestellt wird |
| Wann darf nichts ausfallen? | Wartungsfenster legt man nicht auf den Monatsabschluss der Buchhaltung |
| Wer spricht für euch? | Änderungen werden mit einer Person abgestimmt, nicht mit allen |
| Mit wem tauscht ihr Daten aus? | Schnittstellen sind die häufigste Fehlerquelle nach Updates |
| Was nervt euch an der IT? | Die ehrlichste Liste für Verbesserungen, die es gibt |
## Prüfungsfrage
**Frage:** Die IT-Abteilung soll eine neue Software zur Zeiterfassung einführen. Welche
Stellen im Betrieb müssen Sie vor der Einführung einbeziehen, und warum?
**Antwort:** (1) Die Geschäftsführung bzw. die verantwortliche Führungskraft, weil sie über
Einführung und Budget entscheidet. (2) Den Betriebsrat, weil eine Zeiterfassung geeignet
ist, Verhalten oder Leistung zu überwachen; er hat dabei ein Mitbestimmungsrecht nach § 87
Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. (3) Den Datenschutzbeauftragten, weil personenbezogene Daten verarbeitet
werden. (4) Die Personalabteilung bzw. Lohnbuchhaltung als fachlich verantwortliche Stelle,
die mit den Daten arbeitet und die Schnittstelle zur Abrechnung kennt.