Files
lernbar/content/handouts/I3-datenschutz-am-arbeitsplatz.md
Florian WildeandClaude Opus 5.5 7d171f149d Inhalte: Wochen 5 bis 8
Vier neue Wochen nach Rahmenplan, im bestehenden Format:

- Woche 5 Ausbildung, Betrieb und Zusammenarbeit (C1, C2, C5)
- Woche 6 IT-Sicherheit und Datenschutz (A6, LF4)
- Woche 7 Skripting mit PowerShell (A10, A4)
- Woche 8 Datensicherung und Speicher (A9)

12 Handouts, 38 Merkkarten, 4 Praxisaufgaben, 2 Checklisten,
2 Lernzielkontrollen, 22 Glossareintraege, zwei neue Themenbloecke.
Jede Berufsbildposition ist jetzt von mindestens einem Inhalt beruehrt.

Die Praxisaufgaben bauen aufeinander auf: Die Abteilungsuebersicht aus
5.1 ist Grundlage der Schutzbedarfsfeststellung in 6.1, und deren
Ergebnis ist Massstab fuer die Sicherungspruefung in 8.1.

Co-Authored-By: Claude Opus 5.5 <noreply@anthropic.com>
2026-10-04 21:53:10 +02:00

65 lines
4.1 KiB
Markdown
Raw Permalink Blame History

This file contains ambiguous Unicode characters
This file contains Unicode characters that might be confused with other characters. If you think that this is intentional, you can safely ignore this warning. Use the Escape button to reveal them.
---
id: I3
titel: Datenschutz in der IT – was du sehen kannst und was du anschauen darfst
block: sicherheit
woche: 6
worum: In der IT hat man Zugriff auf fast alles. Die DSGVO regelt, was man damit tun darf – und das ist deutlich weniger.
rahmenplan: [A6, C1]
lernfeld: LF4
merksatz: Zugriff ist kein Anlass. Hineingeschaut wird nur, wenn der Auftrag es verlangt.
karten:
- frage: Was sind personenbezogene Daten?
antwort: Alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen – Name, E-Mail-Adresse, Personalnummer, IP-Adresse, Standortdaten, aber auch ein Foto oder eine Stimmaufnahme.
- frage: Innerhalb welcher Frist muss eine Datenschutzverletzung der Aufsichtsbehörde gemeldet werden?
antwort: Innerhalb von 72 Stunden, nachdem sie bekannt geworden ist – es sei denn, sie führt voraussichtlich zu keinem Risiko für die Betroffenen. Melden muss der Betrieb; du meldest intern sofort.
- frage: Was bedeutet Datenminimierung?
antwort: Es werden nur die Daten erhoben und gespeichert, die für den Zweck wirklich nötig sind – und gelöscht, sobald der Zweck erfüllt ist.
---
## Das Wesentliche
- **Die DSGVO schützt Personen, nicht Daten.** Personenbezogen ist alles, was sich einer
bestimmten Person zuordnen lässt – auch eine IP-Adresse oder ein Kennzeichen.
- **Besonders schützenswert** sind Gesundheitsdaten, religiöse und politische
Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, biometrische Daten und weitere. In der IT
begegnen sie dir in Krankmeldungen, Personalakten und Zutrittssystemen.
- **Die Grundsätze:** rechtmäßig, zweckgebunden, so wenig wie nötig, richtig, nicht länger als
nötig gespeichert, sicher verarbeitet. Und der Betrieb muss nachweisen können, dass er sich
daran hält.
- **Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM):** Zugriffsrechte, Verschlüsselung,
Protokollierung, Datensicherung, Schulungen. Ein großer Teil davon ist IT-Arbeit.
- **Als Administrator** siehst du Postfächer, Personalordner und Protokolle. Hineinschauen
darfst du nur, wenn ein Auftrag es erfordert – und dann nur so weit wie nötig. Was du
dabei siehst, bleibt bei dir.
- **Eine Datenpanne** – verlorenes Notebook, falsch versendete Mail, offener Ordner – meldest
du sofort intern. Der Betrieb hat 72 Stunden für die Meldung an die Aufsichtsbehörde, und
die Uhr läuft ab dem Moment, in dem jemand im Betrieb davon weiß.
- **Der Datenschutzbeauftragte** berät und kontrolliert. Er ist Pflicht, sobald in der Regel
mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener
Daten beschäftigt sind.
## Übersicht
| Situation | Richtig |
|---|---|
| Ein Kollege bittet dich, „mal kurz" ins Postfach seiner Chefin zu schauen | Ablehnen – Zugriff nur mit Auftrag der berechtigten Stelle |
| Ein Notebook ist im Zug liegen geblieben | Sofort melden, Konto sperren, Verschlüsselung prüfen |
| Du siehst beim Support eine Krankmeldung auf dem Bildschirm | Nicht lesen, nicht erwähnen, Fenster schließen lassen |
| Alte Festplatten aus der Personalabteilung | Nachweisbar sicher löschen oder vernichten, Protokoll anlegen |
| Testdaten für eine neue Software gesucht | Keine echten Personaldaten, sondern erfundene oder unkenntlich gemachte |
## Prüfungsfrage
**Frage:** Ein Außendienstmitarbeiter verliert ein Notebook mit Kundendaten. Die Festplatte
ist mit BitLocker verschlüsselt. Muss der Vorfall der Aufsichtsbehörde gemeldet werden?
Begründen Sie.
**Antwort:** Grundsätzlich ist der Verlust eines Geräts mit personenbezogenen Daten eine
Verletzung des Schutzes dieser Daten und binnen 72 Stunden zu melden. Eine Meldung kann
entfallen, wenn die Verletzung voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Betroffenen
führt. Das ist bei einer wirksamen, dem Stand der Technik entsprechenden Verschlüsselung
regelmäßig der Fall – vorausgesetzt, das Gerät war ausgeschaltet oder gesperrt und der
Schlüssel ist nicht mit verloren gegangen. Die Entscheidung trifft der Verantwortliche mit
dem Datenschutzbeauftragten; der Vorfall wird in jedem Fall intern dokumentiert, und das
Konto des Mitarbeiters wird vorsorglich gesperrt bzw. das Passwort geändert.