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Florian WildeandClaude Opus 5.5 7d171f149d Inhalte: Wochen 5 bis 8
Vier neue Wochen nach Rahmenplan, im bestehenden Format:

- Woche 5 Ausbildung, Betrieb und Zusammenarbeit (C1, C2, C5)
- Woche 6 IT-Sicherheit und Datenschutz (A6, LF4)
- Woche 7 Skripting mit PowerShell (A10, A4)
- Woche 8 Datensicherung und Speicher (A9)

12 Handouts, 38 Merkkarten, 4 Praxisaufgaben, 2 Checklisten,
2 Lernzielkontrollen, 22 Glossareintraege, zwei neue Themenbloecke.
Jede Berufsbildposition ist jetzt von mindestens einem Inhalt beruehrt.

Die Praxisaufgaben bauen aufeinander auf: Die Abteilungsuebersicht aus
5.1 ist Grundlage der Schutzbedarfsfeststellung in 6.1, und deren
Ergebnis ist Massstab fuer die Sicherungspruefung in 8.1.

Co-Authored-By: Claude Opus 5.5 <noreply@anthropic.com>
2026-10-04 21:53:10 +02:00

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Raw Blame History

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id titel block woche worum rahmenplan lernfeld merksatz karten
A5 Den Betrieb verstehen – Aufbau, Abläufe, Ansprechpartner arbeitsalltag 5 Die IT ist für die anderen da. Wer nicht weiß, was eine Abteilung tut und wann es dort brennt, setzt die falschen Prioritäten.
C2
A1
LF1 Das Organigramm sagt, wer entscheidet. Die Abläufe sagen, wer leidet, wenn etwas ausfällt.
frage antwort
Was ist der Unterschied zwischen Aufbau- und Ablauforganisation? Die Aufbauorganisation legt fest, wer wo steht – Abteilungen, Stellen, Weisungswege, sichtbar im Organigramm. Die Ablauforganisation legt fest, wie die Arbeit fließt – Reihenfolge, Zuständigkeiten und Übergaben in einem Prozess.
frage antwort
Warum ist die IT in den meisten Betrieben ein Unterstützungsprozess? Weil sie nicht selbst das verkauft, womit der Betrieb sein Geld verdient, sondern die Kernprozesse – Fertigung, Vertrieb, Verwaltung – am Laufen hält. Ihre Kunden sind die anderen Abteilungen.
frage antwort
Ab wann kann in einem Betrieb eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt werden? Wenn es einen Betriebsrat gibt und in der Regel mindestens fünf Beschäftigte unter 18 Jahren oder Auszubildende unter 25 Jahren dort arbeiten.

Das Wesentliche

  • Aufbauorganisation – wer wo steht. Das Organigramm zeigt Abteilungen, Stellen und Weisungswege. Es beantwortet die Frage: Wer darf das entscheiden?
  • Ablauforganisation – wie die Arbeit fließt. Ein Auftrag geht vom Vertrieb über die Arbeitsvorbereitung in die Fertigung und zum Versand. Jede Übergabe ist eine Stelle, an der IT gebraucht wird – und an der ein Ausfall auffällt.
  • Kernprozesse und Unterstützungsprozesse. Kernprozesse bringen das Geld herein. Die IT gehört fast immer zu den Unterstützungsprozessen: Ihre Kunden sitzen im selben Haus.
  • Linie, Stab, Matrix. In der Linie hat jeder genau einen Vorgesetzten. Eine Stabsstelle berät, entscheidet aber nicht (etwa der Datenschutz). In der Matrix gibt es zwei Richtungen der Weisung, zum Beispiel Abteilung und Projekt.
  • Die Rechtsform sagt, wer haftet und wer unterschreiben darf. In einer GmbH haftet die Gesellschaft mit ihrem Vermögen; die Geschäftsführung vertritt sie nach außen.
  • Mitbestimmung: Ab fünf ständig Beschäftigten kann ein Betriebsrat gewählt werden. Er redet unter anderem mit, wenn Technik eingeführt wird, die Leistung oder Verhalten überwachen kann – und das ist bei fast jeder neuen Software der Fall.
  • Für die IT zählt vor allem: Wann wird wo gearbeitet, was darf wann nicht ausfallen, und wer ist der Ansprechpartner, der für die Abteilung sprechen darf.

Übersicht

Frage an eine Abteilung Warum die IT das wissen muss
Was ist euer wichtigstes Programm? Bestimmt, was bei einer Störung zuerst wiederhergestellt wird
Wann darf nichts ausfallen? Wartungsfenster legt man nicht auf den Monatsabschluss der Buchhaltung
Wer spricht für euch? Änderungen werden mit einer Person abgestimmt, nicht mit allen
Mit wem tauscht ihr Daten aus? Schnittstellen sind die häufigste Fehlerquelle nach Updates
Was nervt euch an der IT? Die ehrlichste Liste für Verbesserungen, die es gibt

Prüfungsfrage

Frage: Die IT-Abteilung soll eine neue Software zur Zeiterfassung einführen. Welche Stellen im Betrieb müssen Sie vor der Einführung einbeziehen, und warum?

Antwort: (1) Die Geschäftsführung bzw. die verantwortliche Führungskraft, weil sie über Einführung und Budget entscheidet. (2) Den Betriebsrat, weil eine Zeiterfassung geeignet ist, Verhalten oder Leistung zu überwachen; er hat dabei ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. (3) Den Datenschutzbeauftragten, weil personenbezogene Daten verarbeitet werden. (4) Die Personalabteilung bzw. Lohnbuchhaltung als fachlich verantwortliche Stelle, die mit den Daten arbeitet und die Schnittstelle zur Abrechnung kennt.