Vier neue Wochen nach Rahmenplan, im bestehenden Format: - Woche 5 Ausbildung, Betrieb und Zusammenarbeit (C1, C2, C5) - Woche 6 IT-Sicherheit und Datenschutz (A6, LF4) - Woche 7 Skripting mit PowerShell (A10, A4) - Woche 8 Datensicherung und Speicher (A9) 12 Handouts, 38 Merkkarten, 4 Praxisaufgaben, 2 Checklisten, 2 Lernzielkontrollen, 22 Glossareintraege, zwei neue Themenbloecke. Jede Berufsbildposition ist jetzt von mindestens einem Inhalt beruehrt. Die Praxisaufgaben bauen aufeinander auf: Die Abteilungsuebersicht aus 5.1 ist Grundlage der Schutzbedarfsfeststellung in 6.1, und deren Ergebnis ist Massstab fuer die Sicherungspruefung in 8.1. Co-Authored-By: Claude Opus 5.5 <noreply@anthropic.com>
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id: I3
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titel: Datenschutz in der IT – was du sehen kannst und was du anschauen darfst
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block: sicherheit
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woche: 6
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worum: In der IT hat man Zugriff auf fast alles. Die DSGVO regelt, was man damit tun darf – und das ist deutlich weniger.
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rahmenplan: [A6, C1]
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lernfeld: LF4
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merksatz: Zugriff ist kein Anlass. Hineingeschaut wird nur, wenn der Auftrag es verlangt.
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karten:
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- frage: Was sind personenbezogene Daten?
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antwort: Alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen – Name, E-Mail-Adresse, Personalnummer, IP-Adresse, Standortdaten, aber auch ein Foto oder eine Stimmaufnahme.
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- frage: Innerhalb welcher Frist muss eine Datenschutzverletzung der Aufsichtsbehörde gemeldet werden?
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antwort: Innerhalb von 72 Stunden, nachdem sie bekannt geworden ist – es sei denn, sie führt voraussichtlich zu keinem Risiko für die Betroffenen. Melden muss der Betrieb; du meldest intern sofort.
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- frage: Was bedeutet Datenminimierung?
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antwort: Es werden nur die Daten erhoben und gespeichert, die für den Zweck wirklich nötig sind – und gelöscht, sobald der Zweck erfüllt ist.
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## Das Wesentliche
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- **Die DSGVO schützt Personen, nicht Daten.** Personenbezogen ist alles, was sich einer
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bestimmten Person zuordnen lässt – auch eine IP-Adresse oder ein Kennzeichen.
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- **Besonders schützenswert** sind Gesundheitsdaten, religiöse und politische
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Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, biometrische Daten und weitere. In der IT
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begegnen sie dir in Krankmeldungen, Personalakten und Zutrittssystemen.
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- **Die Grundsätze:** rechtmäßig, zweckgebunden, so wenig wie nötig, richtig, nicht länger als
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nötig gespeichert, sicher verarbeitet. Und der Betrieb muss nachweisen können, dass er sich
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daran hält.
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- **Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM):** Zugriffsrechte, Verschlüsselung,
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Protokollierung, Datensicherung, Schulungen. Ein großer Teil davon ist IT-Arbeit.
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- **Als Administrator** siehst du Postfächer, Personalordner und Protokolle. Hineinschauen
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darfst du nur, wenn ein Auftrag es erfordert – und dann nur so weit wie nötig. Was du
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dabei siehst, bleibt bei dir.
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- **Eine Datenpanne** – verlorenes Notebook, falsch versendete Mail, offener Ordner – meldest
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du sofort intern. Der Betrieb hat 72 Stunden für die Meldung an die Aufsichtsbehörde, und
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die Uhr läuft ab dem Moment, in dem jemand im Betrieb davon weiß.
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- **Der Datenschutzbeauftragte** berät und kontrolliert. Er ist Pflicht, sobald in der Regel
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mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener
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Daten beschäftigt sind.
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## Übersicht
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| Situation | Richtig |
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| Ein Kollege bittet dich, „mal kurz" ins Postfach seiner Chefin zu schauen | Ablehnen – Zugriff nur mit Auftrag der berechtigten Stelle |
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| Ein Notebook ist im Zug liegen geblieben | Sofort melden, Konto sperren, Verschlüsselung prüfen |
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| Du siehst beim Support eine Krankmeldung auf dem Bildschirm | Nicht lesen, nicht erwähnen, Fenster schließen lassen |
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| Alte Festplatten aus der Personalabteilung | Nachweisbar sicher löschen oder vernichten, Protokoll anlegen |
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| Testdaten für eine neue Software gesucht | Keine echten Personaldaten, sondern erfundene oder unkenntlich gemachte |
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## Prüfungsfrage
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**Frage:** Ein Außendienstmitarbeiter verliert ein Notebook mit Kundendaten. Die Festplatte
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ist mit BitLocker verschlüsselt. Muss der Vorfall der Aufsichtsbehörde gemeldet werden?
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Begründen Sie.
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**Antwort:** Grundsätzlich ist der Verlust eines Geräts mit personenbezogenen Daten eine
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Verletzung des Schutzes dieser Daten und binnen 72 Stunden zu melden. Eine Meldung kann
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entfallen, wenn die Verletzung voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Betroffenen
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führt. Das ist bei einer wirksamen, dem Stand der Technik entsprechenden Verschlüsselung
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regelmäßig der Fall – vorausgesetzt, das Gerät war ausgeschaltet oder gesperrt und der
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Schlüssel ist nicht mit verloren gegangen. Die Entscheidung trifft der Verantwortliche mit
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dem Datenschutzbeauftragten; der Vorfall wird in jedem Fall intern dokumentiert, und das
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Konto des Mitarbeiters wird vorsorglich gesperrt bzw. das Passwort geändert.
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