Vier neue Wochen nach Rahmenplan, im bestehenden Format: - Woche 5 Ausbildung, Betrieb und Zusammenarbeit (C1, C2, C5) - Woche 6 IT-Sicherheit und Datenschutz (A6, LF4) - Woche 7 Skripting mit PowerShell (A10, A4) - Woche 8 Datensicherung und Speicher (A9) 12 Handouts, 38 Merkkarten, 4 Praxisaufgaben, 2 Checklisten, 2 Lernzielkontrollen, 22 Glossareintraege, zwei neue Themenbloecke. Jede Berufsbildposition ist jetzt von mindestens einem Inhalt beruehrt. Die Praxisaufgaben bauen aufeinander auf: Die Abteilungsuebersicht aus 5.1 ist Grundlage der Schutzbedarfsfeststellung in 6.1, und deren Ergebnis ist Massstab fuer die Sicherungspruefung in 8.1. Co-Authored-By: Claude Opus 5.5 <noreply@anthropic.com>
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| id | titel | block | woche | worum | rahmenplan | lernfeld | merksatz | karten | |||||||||||||||||
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| A5 | Den Betrieb verstehen – Aufbau, Abläufe, Ansprechpartner | arbeitsalltag | 5 | Die IT ist für die anderen da. Wer nicht weiß, was eine Abteilung tut und wann es dort brennt, setzt die falschen Prioritäten. |
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LF1 | Das Organigramm sagt, wer entscheidet. Die Abläufe sagen, wer leidet, wenn etwas ausfällt. |
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Das Wesentliche
- Aufbauorganisation – wer wo steht. Das Organigramm zeigt Abteilungen, Stellen und Weisungswege. Es beantwortet die Frage: Wer darf das entscheiden?
- Ablauforganisation – wie die Arbeit fließt. Ein Auftrag geht vom Vertrieb über die Arbeitsvorbereitung in die Fertigung und zum Versand. Jede Übergabe ist eine Stelle, an der IT gebraucht wird – und an der ein Ausfall auffällt.
- Kernprozesse und Unterstützungsprozesse. Kernprozesse bringen das Geld herein. Die IT gehört fast immer zu den Unterstützungsprozessen: Ihre Kunden sitzen im selben Haus.
- Linie, Stab, Matrix. In der Linie hat jeder genau einen Vorgesetzten. Eine Stabsstelle berät, entscheidet aber nicht (etwa der Datenschutz). In der Matrix gibt es zwei Richtungen der Weisung, zum Beispiel Abteilung und Projekt.
- Die Rechtsform sagt, wer haftet und wer unterschreiben darf. In einer GmbH haftet die Gesellschaft mit ihrem Vermögen; die Geschäftsführung vertritt sie nach außen.
- Mitbestimmung: Ab fünf ständig Beschäftigten kann ein Betriebsrat gewählt werden. Er redet unter anderem mit, wenn Technik eingeführt wird, die Leistung oder Verhalten überwachen kann – und das ist bei fast jeder neuen Software der Fall.
- Für die IT zählt vor allem: Wann wird wo gearbeitet, was darf wann nicht ausfallen, und wer ist der Ansprechpartner, der für die Abteilung sprechen darf.
Übersicht
| Frage an eine Abteilung | Warum die IT das wissen muss |
|---|---|
| Was ist euer wichtigstes Programm? | Bestimmt, was bei einer Störung zuerst wiederhergestellt wird |
| Wann darf nichts ausfallen? | Wartungsfenster legt man nicht auf den Monatsabschluss der Buchhaltung |
| Wer spricht für euch? | Änderungen werden mit einer Person abgestimmt, nicht mit allen |
| Mit wem tauscht ihr Daten aus? | Schnittstellen sind die häufigste Fehlerquelle nach Updates |
| Was nervt euch an der IT? | Die ehrlichste Liste für Verbesserungen, die es gibt |
Prüfungsfrage
Frage: Die IT-Abteilung soll eine neue Software zur Zeiterfassung einführen. Welche Stellen im Betrieb müssen Sie vor der Einführung einbeziehen, und warum?
Antwort: (1) Die Geschäftsführung bzw. die verantwortliche Führungskraft, weil sie über Einführung und Budget entscheidet. (2) Den Betriebsrat, weil eine Zeiterfassung geeignet ist, Verhalten oder Leistung zu überwachen; er hat dabei ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. (3) Den Datenschutzbeauftragten, weil personenbezogene Daten verarbeitet werden. (4) Die Personalabteilung bzw. Lohnbuchhaltung als fachlich verantwortliche Stelle, die mit den Daten arbeitet und die Schnittstelle zur Abrechnung kennt.