Zwei Fragen aus der Praxis, die die Anleitung nicht beantwortete. ## Der Jahresabschluss Sie beschrieb, was in jedem Bericht steht, aber nicht die Reihenfolge und nicht, was man vorher besorgen muss. Der neue Abschnitt beginnt deshalb sechs Wochen vor dem Stichtag: Rueckkaufswerte und Bescheinigungen brauchen Wochen, und wer erst am Stichtag daran denkt, geraet in Verzug. Danach die Staende mit Quellenangabe, dann die Berichte in der Reihenfolge, in der sie aufeinander aufbauen. ## Genossenschaftsanteile Das Gericht fragt einen "Kontoauszug" an, den es nicht gibt: Ein Geschaeftsguthaben ist kein Zahlungskonto, sondern eine Forderung gegen die Genossenschaft. Es laufen keine Buchungen darueber, und ausgezahlt wird erst nach Kuendigung der Mitgliedschaft. Der Fall fuehrt zu einem stillen Fehler: Wer die Anteile als Konto anlegt, kann die Bescheinigung nicht am Wert hinterlegen - genau das Blatt, das das Gericht sehen will. Ein Saldostand traegt eine Quellenangabe, aber kein Dokument; ein Wertstand am Vermoegensposten schon. Deshalb steht im Text nicht nur, was zu tun ist, sondern warum - sonst legt der naechste Leser es wieder als Konto an. Dazu der Hinweis, dass "der Wert bleibt doch gleich" nicht traegt: Wird eine Dividende dem Geschaeftsguthaben gutgeschrieben statt ausgezahlt, waechst es. Genau deshalb fragt man jaehrlich nach, statt den Vorjahreswert fortzuschreiben. Eine Uebersicht behandelt die verwandten Faelle mit - Bausparvertrag, Depot, Verbindlichkeit. Das Depot ist die Ausnahme: Dort laufen Umsaetze, es gibt einen Auszug, es ist ein Konto. Versicherungen gehoeren an den Vertrag, nicht ins Vermoegen. Zehn Pruefungen in tests/anleitung.test.ts, gegen vier Mutationen geprueft: als Konto geraten, Dividendenhinweis entfernt, Vorlauf entfernt, Abschnitt entfernt - jede wird rot. Refs #55
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Bedienungsanleitung
Für dich als ehrenamtlichen Betreuer. Kein Handbuch zum Durchlesen — sondern eine Sammlung der Handgriffe, die du tatsächlich brauchst, in der Reihenfolge, in der sie im Alltag vorkommen.
Diese Anwendung ist ein Arbeits- und Dokumentationswerkzeug. Sie rechnet Fristen aus und sortiert Unterlagen. Sie erteilt keine Rechtsberatung und kennt deinen Einzelfall nicht. Wo ein Paragraph steht, steht daneben der Hinweis, dass er die Rückfrage bei Gericht, Bezirk oder Anwalt nicht ersetzt. Nimm den ernst.
Der Grundgedanke in drei Sätzen
Du trägst einmal ein, was passiert ist — ein Schreiben, ein Besuch, eine Überweisung. Die Anwendung merkt sich, wann daraus etwas folgt, und erinnert dich rechtzeitig. Am Ende des Betreuungsjahres erzeugt sie aus demselben Bestand die Berichte, die Gericht und Bezirk von dir wollen.
Das heißt umgekehrt: Was du nicht einträgst, steht später nicht im Bericht. Der Aufwand liegt vorn, der Gewinn hinten.
Der erste Tag
Beim allerersten Aufruf führt dich ein Assistent durch drei Schritte.
Schritt 1 — Dein Zugang. Name, E-Mail, Passwort. Nimm vier zufällige Wörter statt eines kurzen Kunstworts: Kastanie-Waschbär-Turm-Grün ist leichter zu merken und deutlich schwerer zu knacken. Noch besser ist ein Passwortmanager.
Schritt 2 — Der zweite Faktor. Installiere eine Authenticator-App — Aegis (Android) oder 2FAS (iOS) sind quelloffen und brauchen kein Konto. Scanne den Code, tippe die sechs Ziffern ein.
Danach bekommst du acht Wiederherstellungscodes. Die sind der einzige Weg zurück, wenn dein Handy verloren geht. Druck sie aus und leg sie zu deinen Betreuungsunterlagen — nicht auf dasselbe Gerät wie die App. Sie werden dir nie wieder angezeigt.
Schritt 3 — Die betreute Person. Nur das Nötigste. Ein Feld ist dabei wichtiger als alle anderen:
Das Bestellungsdatum. Es steht in deiner Bestellungsurkunde. Daraus berechnet die Anwendung dein Betreuungsjahr — und damit, wann Anfangsbericht, Vermögensverzeichnis, Jahresbericht und die Aufwandspauschale fällig sind. Ist es falsch, ist alles falsch.
Alles Weitere trägst du später unter Stammdaten → Bearbeiten in Ruhe nach. Das lohnt sich: Was dort steht, taucht in jedem Bericht und in jedem Anschreiben wieder auf.
Zum Schluss: Geh auf Fristen und klicke einmal auf Pflichtfristen ableiten. Danach stehen deine gesetzlichen Termine drin.
Und wenn du magst: Richte unter Mein Konto → Passkeys einen Passkey ein. Dann meldest du dich künftig mit dem Finger an, statt drei Felder auszufüllen. Wie das geht, steht gleich im nächsten Abschnitt.
Der Morgen: die Seite „Heute"
Diese eine Seite beantwortet die Frage, was ansteht. Von oben nach unten:
| Kachel | Was sie dir sagt |
|---|---|
| Fristen | Was überfällig ist (rot), was diese Woche fällig wird (orange), was diesen Monat (gelb) |
| Wartet auf andere | Vorgänge, bei denen die Gegenstelle am Zug ist — mit Tagen seit dem letzten Kontakt |
| Nachforderungen des Trägers | Was der Bezirk noch von dir will, mit Fortschrittsbalken |
| Ungeprüfter Posteingang | Neu hochgeladene Schreiben, die noch niemand zugeordnet hat |
| Unverbuchte Belege | Rechnungen ohne Buchung und Buchungen ohne Beleg |
| Wo stehen wir? | Vermögen zum letzten Stichtag, Heimkosten gegen Deckung, Tage bis zum Jahresbericht |
Jede Kachel endet in einer Handlung. Wenn irgendwo nichts steht, ist dort auch nichts zu tun.
Ist eine Kachel leer, obwohl du Daten erwartest? Dann fehlt meist ein Eintrag: keine Fristen ohne Bestellungsdatum, keine Deckungslücke ohne erfassten Heimkostenmonat.
Die zwölf häufigsten Handgriffe
1. Ein Behördenschreiben aufnehmen
Dokumente → Aufnehmen, oder unterwegs über den runden Knopf unten rechts → Beleg fotografieren.
- Foto machen oder PDF wählen — mehrere auf einmal sind ausdrücklich erwünscht.
- Warten, bis die Datei angenommen ist. Geprüft wird der Inhalt, nicht die Endung: eine Datei, die sich nur als PDF ausgibt, wird abgelehnt.
- Titel eintragen (oder leer lassen — die Erkennung schlägt einen vor).
- Eingangsdatum setzen. Das ist wichtiger, als es aussieht: Bei Bescheiden läuft die Widerspruchsfrist ab dem Zugang, nicht ab dem Datum auf dem Brief.
- Vorgang auswählen.
- In die Akte übernehmen.
Danach liest der Server den Text (Texterkennung auf Deutsch) und schlägt dir Absender, Datum, Aktenzeichen, Dokumentart und eine im Text genannte Frist vor. Die Textstelle steht daneben — prüf sie, bevor du übernimmst. Nichts davon wird automatisch angelegt.
Trag ein, wo das Papier liegt. Es gibt ein Feld für Ordner und Register. Wenn der Rechtspfleger das Original sehen will, findest du es dann in zehn Sekunden.
2. Aus einem Schreiben eine Frist machen
Öffne das Dokument. Steht unter den Vorschlägen eine erkannte Frist, genügt ein Klick auf Als Frist übernehmen. Sonst: Fristen → Neu, Datum eintragen, Vorgang zuordnen.
Setz bei behördlichen Fristen die Vorwarnung großzügig. Der Standard ist 60/30/7/1 Tage vorher.
3. Einen Besuch festhalten — in zwanzig Sekunden
Runder Knopf unten rechts → Notiz / Kontakt festhalten.
Datum ist auf heute vorbelegt, die Art wählst du aus einer Knopfreihe, die Dauer per Schnellwahl. Ein Freitextfeld, fertig.
Zwei Felder lohnen die zusätzlichen Sekunden:
- „Persönlicher Kontakt zur betreuten Person" — dieses Häkchen zählt direkt in den Jahresbericht. Es ist bewusst nicht vorbelegt: ein versehentlich gesetztes Häkchen wäre eine falsche Angabe gegenüber dem Gericht.
- Geäußerte Wünsche — seit der Reform 2023 ist der Wille der betreuten Person die Leitschnur deines Handelns (§ 1821 BGB). Was du hier festhältst, landet im Jahresbericht und trägt deine Entscheidungen.
Das ist der Handgriff, der sich am meisten auszahlt. Ein Jahresbericht aus vierzig kurzen Notizen schreibt sich fast von selbst; einer aus der Erinnerung ist eine Qual.
4. Eine Buchung erfassen
Vermögen & Kasse → Buchungen → Neu, oder über den runden Knopf.
Wichtig ist die Trennung: Betrifft die Buchung die betreute Person oder ist es deine eigene Auslage? Läuft eine Buchung auf ein als privat markiertes Konto und ist trotzdem als „betrifft die Betreute" gekennzeichnet, warnt die Anwendung. Das ist der Fehler, der einem in der Rechnungslegung um die Ohren fliegt.
Belege. Eine Buchung ohne Beleg wird in der Liste markiert. Das ist kein Verbot — manchmal gibt es keinen. Dann trag eine Begründung ein, dann ist die Zeile sauber und du weißt später noch, warum.
5. Einen Vorgang anlegen
Vorgänge → Neuer Vorgang. Nimm eine Vorlage, wenn eine passt:
Heimeinzug · Antrag Hilfe zur Pflege · Wohnungsauflösung · Hausverkauf · Darlehen § 91 SGB XII · Versicherungsverwertung · Pflegegrad-Höherstufung · Steuererklärung · Widerspruch gegen Bescheid
Jede bringt eine durchdachte Aufgabenliste in der richtigen Reihenfolge mit. Bei den genehmigungspflichtigen erzwingt sie die Reihenfolge Mitteilung → Genehmigung → Rechtsgeschäft.
Ein Feld solltest du immer pflegen: Nächster Schritt. Es steht auf dem Dashboard und beantwortet dir in vier Wochen die Frage, was du dir dabei gedacht hast.
6. Ein genehmigungspflichtiges Geschäft
Hausverkauf, Wohnungskündigung, Kreditaufnahme, Verwertung einer Lebensversicherung — dafür brauchst du das Betreuungsgericht.
Markiere den Vorgang als genehmigungspflichtig und wähle die Rechtsgrundlage. Die Anwendung zeigt dann eine feste Stufenfolge:
Mitteilung ans Gericht → Antrag gestellt → Anhörung → Beschluss → Rechtskraft → Vollzug
Die Stufe Vollzug lässt sich erst setzen, wenn ein Beschlussdokument hinterlegt ist. Das ist Absicht: Nach § 1858 BGB muss die Genehmigung vor dem Rechtsgeschäft vorliegen. Ein Vertrag, den du vorher unterschreibst, ist schwebend unwirksam.
Sprich vorher mit dem Rechtspfleger. Die Anwendung ersetzt das Gespräch nicht, sie erinnert dich nur daran.
7. Eine Nachforderung des Bezirks abarbeiten
Sozialhilfe → Akte öffnen. Jede angeforderte Unterlage steht als eigene Zeile mit Status und Frist. Der Fortschrittsbalken zeigt „x von y Unterlagen geliefert".
Beim Anlegen des Antrags kannst du die Checkliste der Standardunterlagen übernehmen — Rentenbescheide, Kontoauszüge, Versicherungsunterlagen, notarielle Übertragungsverträge, Pflegegradbescheid, Heimvertrag, Grundbuchauszug. Zu jeder steht dabei, warum der Träger sie will. Das erspart Rückfragen.
Gibt es eine Unterlage nicht, setz den Status auf nicht vorhanden und schreib eine Begründung dazu. Die geht später mit ins Unterlagenpaket — besser als kommentarloses Schweigen.
Wenn alles beisammen ist: Berichte → Unterlagenpaket. Das macht aus den markierten Dokumenten eine PDF mit Anschreiben, laufender Nummer und Inhaltsverzeichnis.
8. Einen Bescheid prüfen
Sozialhilfe → Akte → Bescheide → Neu.
Trag das Zugangsdatum ein, nicht das Datum auf dem Bescheid. Die Widerspruchsfrist läuft ab Bekanntgabe.
Die Anwendung rechnet die Frist aus — mit Wochenende, bayerischen Feiertagen und dem Sonderfall, dass bei fehlender oder falscher Rechtsbehelfsbelehrung ein Jahr statt eines Monats gilt (§ 66 SGG). Der Rechenweg wird ausgegeben, damit du ihn nachvollziehen kannst. Aus dem Ergebnis entsteht automatisch die Frist Widerspruch möglich bis.
Rechne im Zweifel nach oder frag beim Bezirk. Eine verstrichene Widerspruchsfrist bekommst du nicht zurück.
9. Einen Rückkaufswert anfordern
Verträge → Vertrag öffnen → Rückkaufswert anfordern. Es entsteht ein Anschreiben zum Kopieren, und die Anwendung legt eine Wiedervorlage in vier Wochen an. Versicherer antworten selten von selbst.
10. Einen Vertrag kündigen
Verträge → Vertrag öffnen → Kündigen.
Der Rechner nennt dir den spätesten Absendetag, nicht den Fristablauf — eine Kündigung wirkt mit dem Zugang, nicht mit dem Abschicken. Drei Tage Postlauf sind eingerechnet.
Der Assistent fragt dich nach der Genehmigung. Er beantwortet die Frage nicht, und das soll er auch nicht: Ob die Verwertung einer Lebensversicherung genehmigungspflichtig ist, entscheidet der Rechtspfleger. Der Versandnachweis (Einschreiben, Faxprotokoll) ist Pflichtfeld — ohne ihn geht die Kündigung nicht durch.
11. Einen Wertstand nachtragen
Vermögen & Kasse → Vermögen → Posten öffnen → Wert eintragen.
Stichtag, Betrag und Wertquelle — letztere ist Pflicht. „Eigene Schätzung" ist eine zulässige Antwort, „keine Angabe" nicht: Im Vermögensverzeichnis steht die Quelle mit dabei, und das Gericht darf wissen, woher die Zahl kommt.
Alte Werte werden nie überschrieben. Jede Vermögensübersicht bleibt später reproduzierbar.
12. Etwas versehentlich Gelöschtes zurückholen
Einstellungen → Papierkorb. Gelöschtes bleibt 30 Tage liegen und lässt sich mit einem Klick zurückholen. Erst danach ist es wirklich weg.
Endgültiges Löschen verlangt eine erneute Anmeldung.
Das Betreuungsjahr
Dein Jahr läuft ab dem Tag der Bestellung, nicht ab dem 1. Januar. Wer am 14. Februar bestellt wurde, hat sein erstes Betreuungsjahr bis zum 13. Februar des Folgejahres.
| Wann | Was | Grundlage |
|---|---|---|
| 3 Monate nach Bestellung | Vermögensverzeichnis und Anfangsbericht | §§ 1835, 1863 BGB |
| Zum Ende jedes Betreuungsjahres | Jahresbericht und Vermögensübersicht | §§ 1859, 1863 BGB |
| Bis 6 Monate danach | Aufwandspauschale beantragen | § 1878 BGB |
| Jährlich bis 31.12. | Bayerisches Landespflegegeld | BayLPflGG |
| Jährlich | Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse | § 62 SGB V |
| Jährlich | Rückkaufswerte aller Versicherungen aktualisieren | — |
Die Aufwandspauschale ist eine Ausschlussfrist. Läuft sie ab, ist der Anspruch ersatzlos weg — keine Nachsicht, keine Wiedereinsetzung. Die Anwendung warnt deshalb schon 90 Tage vorher und markiert sie rot.
Die Berichte
Alle unter Berichte, die beiden Finanzberichte unter Vermögen & Kasse → Berichte. Jeder trägt Kopf mit Aktenzeichen, Fußzeile mit Seitenzahl und ein Unterschriftenfeld.
Vermögensverzeichnis (§ 1835 BGB). Stichtag wählen, Knopf drücken. Aktiva nach Gruppen, Passiva, laufende Einnahmen und Ausgaben, Belegverweise. Hat ein Posten zum Stichtag keinen Wert, erscheint er als Lücke — nicht als 0,00 €. Das ist ehrlicher und fällt dir auf.
Vermögensübersicht / Rechnungslegung (§§ 1859, 1865 BGB). Betreuungsjahr wählen. Anfangsbestand, geordnete Einnahmen und Ausgaben, Endbestand, Belegliste.
Zwei Varianten: die knappe Übersicht für befreite Betreuer (§ 1859 BGB — als Angehöriger bist du das in der Regel) und die vollständige Rechnungslegung.
Geht die Rechenprobe nicht auf, wird die Differenz im Bericht ausgewiesen und jeder fehlende Saldostand benannt. Das ist Absicht. Eine still geglättete Rechnungslegung ist gegenüber dem Gericht wertlos — und meistens fehlt einfach ein Kontoauszug.
Jahresbericht (§ 1863 BGB). Die Anwendung erzeugt einen Entwurf aus deinen Kontaktprotokollen, Gesundheitsereignissen und Vorgängen, gegliedert nach dem, was das Gericht sehen will. Du überarbeitest ihn im Browser (wird automatisch zwischengespeichert) und gibst ihn dann als PDF oder DOCX aus.
Es ist ein Entwurf, kein fertiger Bericht. Lies ihn durch, bevor du ihn abgibst. Was dort steht, verantwortest du.
Belegmappe. Alle Dokumente eines Vorgangs oder Zeitraums als eine chronologisch sortierte, paginierte PDF mit Deckblatt und Inhaltsverzeichnis. Genau das, was Gericht und Bezirk haben wollen.
Vollexport. Ein ZIP mit allen Originaldateien, allen Daten als lesbarem JSON, den Berichten und Prüfsummen. Damit kannst du diese Anwendung jederzeit verlassen. Verlangt eine erneute Anmeldung.
Der Jahresabschluss, Schritt für Schritt
Einmal im Jahr will das Gericht zwei Dinge: einen Bericht über die Person und eine Rechnung über das Vermögen. Beides bezieht sich auf dein Betreuungsjahr, nicht auf das Kalenderjahr.
Die Reihenfolge unten ist keine Formalie. Der erste Schritt liegt sechs Wochen vor dem Stichtag, weil manche Auskünfte so lange brauchen — wer erst am Stichtag daran denkt, wartet und gerät in Verzug.
Sechs Wochen vorher: anfordern, was du nicht selbst hast
Manche Werte kannst du nicht nachsehen, sondern nur erfragen:
- Rückkaufswerte aller Lebens-, Renten- und Sterbegeldversicherungen
- Bescheinigungen über Geschäftsguthaben, Bausparguthaben, Depotwerte
- Jahresabrechnungen, die noch ausstehen
Die Anwendung legt dir dafür rechtzeitig eine Frist an. Schreib die Briefe gleich, wenn sie fällig wird — unter Vorgänge oder direkt am Vertrag. Jedes Schreiben bekommt eine Wiedervorlage: Kommt in drei Wochen keine Antwort, fasst du nach. Ohne Wiedervorlage geht eine unbeantwortete Anfrage unter, und das merkst du am Stichtag.
Am Stichtag: Stände eintragen
Konten — Vermögen & Kasse → Konten → Konto öffnen → „Neuen Kontostand festhalten". Für jedes Konto einzeln: Stichtag, Betrag, Quelle.
Die Quelle ist kein Beiwerk. Sie steht später neben der Zahl im Bericht, und ein Betrag ohne Herkunft ist gegenüber dem Gericht wenig wert. Schreib hinein, woher du die Zahl hast: „Kontoauszug 11/2026", „Online-Banking, abgerufen am 07.11.".
Vergiss die kleinen nicht: Verwahrgeld im Heim und die Barkasse sind Konten wie jedes andere.
Vermögen — Vermögen & Kasse → Vermögen. Immobilie, Fahrzeug, Wertgegenstände, Forderungen, Schulden. Jeder Posten bekommt einen Wertstand zum Stichtag, ebenfalls mit Quelle — und hier kannst du das Nachweisdokument gleich anhängen.
Du musst nicht auf den Tag genau treffen. Die Anwendung nimmt je Konto den letzten Stand am oder vor dem Stichtag. Weicht er ab, schreibt sie es in den Bericht: „Der Stand von ‚Sparbuch' stammt vom 31.10.2026, nicht vom Stichtag." Fehlt ein Stand ganz, steht das Konto ohne Betrag drin — mit Hinweis, nicht mit einer erfundenen Null.
Dann die Berichte
- Vermögensübersicht oder Rechnungslegung — Vermögen & Kasse → Berichte, Betreuungsjahr wählen.
- Belegmappe — Berichte → Belegmappe, derselbe Zeitraum. Das ist die Anlage.
- Jahresbericht — Berichte → Jahresbericht. Entwurf überarbeiten, dann ausgeben.
Vorher lohnt ein Blick ins Kassenbuch: Buchungen ohne Beleg und ohne Begründung fallen dem Gericht auf. Entweder den Beleg nachreichen oder in einem Satz begründen, warum es keinen gibt.
Was aussieht wie ein Konto, aber keines ist
Genossenschaftsanteile sind der Leitfall. Im Alltag redet man von einem Konto, das Gericht fragt einen „Kontoauszug" an — nur gibt es keinen. Am Automaten schon gar nicht.
Der Grund: Ein Geschäftsguthaben bei einer Genossenschaft ist kein Zahlungskonto, sondern eine Forderung gegen die Genossenschaft. Es laufen keine Buchungen darüber, es gibt keine Umsätze, und ausgezahlt wird erst nach Kündigung der Mitgliedschaft — mit Frist.
Deshalb: als Vermögensposten anlegen, nicht als Konto
Vermögen & Kasse → Vermögen → Posten anlegen, Art Forderung.
Das ist kein Formalismus, sondern hat zwei handfeste Gründe:
- Nur am Vermögensposten kannst du den Nachweis anhängen. Ein Kontostand trägt eine Quellenangabe, aber kein Dokument. Die Bescheinigung der Genossenschaft — genau das Blatt, das das Gericht sehen will — hätte am Konto keinen Platz.
- Als Konto stünde es in der Kontenliste und würde dort einen Auszug und Buchungen erwarten, die es nie geben wird.
Trag dann einen Wertstand zum Stichtag ein, mit der Bescheinigung als Nachweisdokument.
Den „Kontoauszug" bekommst du schriftlich
Die Genossenschaft stellt dir auf Anfrage eine Bescheinigung über das Geschäftsguthaben zum Stichtag aus. Viele verschicken ohnehin einmal jährlich eine Abrechnung nach der Generalversammlung — dann genügt es, diese abzuwarten und einzuscannen.
Fehlt sie, schreib hin. Unter Vorlagen liegt das Auskunftsersuchen als Kopiervorlage; darin änderst du die Bitte auf „Bescheinigung über das Geschäftsguthaben zum ". Und setz eine Wiedervorlage.
„Der Wert bleibt doch immer gleich." Meistens ja — aber nicht zwangsläufig. Wird eine Dividende dem Geschäftsguthaben gutgeschrieben statt ausgezahlt, wächst es. Ebenso, wenn weitere Anteile gezeichnet wurden. Genau deshalb fragt man einmal im Jahr nach, statt den Vorjahreswert fortzuschreiben.
Dieselbe Bauform, andere Namen
Nach demselben Muster behandelst du alles, was „Konto" heißt und keinen Auszug kennt:
| Was | Als was anlegen | Nachweis |
|---|---|---|
| Genossenschaftsanteile | Vermögensposten, Forderung | Bescheinigung der Genossenschaft |
| Bausparvertrag | Vermögensposten, Forderung | Jahreskontoauszug der Bausparkasse |
| Sterbegeld-, Lebensversicherung | Vertrag, Rückkaufswert am Vertrag | Rückkaufswertmitteilung |
| Wertpapierdepot | Konto, Art Depot | Depotauszug zum Stichtag |
| Darlehen, das die Person schuldet | Vermögensposten, Verbindlichkeit | Saldenbestätigung der Bank |
Das Depot ist die Ausnahme: Dort laufen Umsätze, es gibt einen Auszug, und es verhält sich wie ein Konto.
Bei Versicherungen nimmst du nicht den Vermögensbereich, sondern den Vertrag selbst — dort gehört der Rückkaufswert hin, samt Historie über die Jahre.
Anmelden mit dem Finger: Passkeys
Drei Felder auszufüllen, nur um kurz eine Frist nachzusehen, ist lästig — und lästige Sicherheit wird umgangen. Ein Passkey macht daraus einen Handgriff.
Einrichten
Mein Konto → Passkeys. Gib dem Gerät einen Namen, an dem du es später wiedererkennst („iPhone", „Laptop Büro"), und klicke auf Passkey einrichten. Dein Gerät fragt nach Fingerabdruck, Gesicht oder PIN — fertig.
Mach das auf jedem Gerät, mit dem du arbeitest. Sie stören sich nicht gegenseitig.
Anmelden
Auf der Anmeldeseite steht unter dem Formular Mit Passkey anmelden. Ein Klick, ein Finger, drin. Keine E-Mail, kein Passwort, kein Code.
Warum das nicht unsicherer ist
Es sieht nach weniger aus, ist aber dasselbe — zweimal:
| Bisher | Mit Passkey | |
|---|---|---|
| Erster Faktor | Passwort (Wissen) | Das Gerät selbst (Besitz) |
| Zweiter Faktor | Code aus der App (Besitz) | Fingerabdruck, Gesicht oder PIN |
Der entscheidende Zusatz: Ein Passkey ist an die Adresse gebunden, unter der du ihn eingerichtet hast. Landest du auf einer nachgebauten Anmeldeseite, funktioniert er dort schlicht nicht — er lässt sich nicht abtippen und nicht weitergeben. Genau das ist der übliche Weg, an einen Code aus der Authenticator-App zu kommen.
Ein Gerät, das den Passkey ohne Fingerabdruck oder PIN freigibt, wird abgewiesen. Das wäre nur ein Faktor, und dafür ist hier zu viel zu verlieren.
Die Authenticator-App bleibt
Du kannst sie nicht abschaffen, und das ist Absicht. Ein Passkey hängt an einem Gerät. Geht das Handy in der Donau baden und wäre der Passkey der einzige Weg hinein, käme niemand mehr an die Akte — auch der Bezirk nicht, auch das Gericht nicht.
Deshalb: erst Authenticator-App und Wiederherstellungscodes, dann Passkeys. Die Anmeldung mit E-Mail, Passwort und Code bleibt daneben immer offen.
Was in der Liste steht
Unter Mein Konto → Passkeys siehst du zu jedem Gerät, wann es eingerichtet und wann es zuletzt benutzt wurde. Sieh da gelegentlich hinein. Ein Eintrag, den du nicht zuordnen kannst, gehört sofort entfernt — und danach das Passwort gewechselt.
Steht bei einem Eintrag gesichert, wird der Schlüssel vom Anbieter mitgesichert (iCloud-Schlüsselbund, Google, Bitwarden) und taucht auf einem neuen Gerät von selbst wieder auf. Ohne diesen Vermerk liegt er nur auf diesem einen Gerät.
Wenn ein Gerät verloren geht
- Auf einem anderen Gerät mit E-Mail, Passwort und Code anmelden.
- Mein Konto → Passkeys, den Eintrag des verlorenen Geräts entfernen.
- Fertig — der Schlüssel auf dem Gerät ist damit wertlos.
Ein Passkey allein reicht ohnehin niemandem, der das Gerät findet: Ohne Fingerabdruck oder PIN gibt das Gerät ihn nicht heraus.
Wenn der Knopf gar nicht erscheint
Dann bietet der Server Passkeys nicht an — das Verfahren verlangt eine
verschlüsselte Verbindung (https). Oder der Browser ist zu alt. Melde
dich mit E-Mail, Passwort und Code an; alles andere funktioniert
unverändert.
Am Handy
Die Anwendung ist am Telefon vollwertig bedienbar — sie ist dafür gebaut, nicht dafür angepasst.
- Menü über das Symbol links oben, schließt mit Wischen oder Escape.
- Der runde Knopf unten rechts ist immer erreichbar: Beleg fotografieren, Notiz festhalten, Frist anlegen, Buchung erfassen.
- Tabellen scrollen in ihrem eigenen Rahmen, nie die ganze Seite.
- Zoomen ist erlaubt und abgeschaltet wird es nie.
Der typische Fall: Du sitzt im Heim, fotografierst die Heimrechnung, ordnest sie dem Vorgang zu, hältst den Besuch fest — drei Minuten, und abends musst du nichts nacharbeiten.
Wenn etwas schiefgeht
Ich will den Zugang auf ein zweites Gerät legen. Das Geheimnis wird nur einmal angezeigt, beim Einrichten. Wer es später noch einmal braucht — Handy und Tablet, oder ein Ersatzgerät im Schrank — liest es auf dem Server aus:
docker compose exec app node scripts/totp-geheimnis.mjs deine@adresse.de
Läuft der Behälter noch mit einer Fassung vor 1.0.1, fehlt das Skript im
Abbild (Cannot find module). Dann entweder aktualisieren, oder einmalig:
docker compose cp scripts/totp-geheimnis.mjs app:/app/totp-geheimnis.mjs
docker compose exec app node totp-geheimnis.mjs deine@adresse.de
Das ist keine Hintertür: Es läuft nur mit Zugriff auf die Datenbank und
auf ENC_KEY_V1. Wer beides hat, kommt ohnehin an alles. Die Ausgabe
gehört trotzdem in kein Protokoll und in keine E-Mail.
Ich habe mein Handy mit der Authenticator-App verloren.
Melde dich mit einem deiner Wiederherstellungscodes an — statt der sechs
Ziffern gibst du den Code im Format XXXX-XXXX-XXXX ein. Jeder
funktioniert einmal. Danach unter Konto → Zweiter Faktor neu
einrichten und neue Codes erzeugen.
Ich habe auch die Wiederherstellungscodes verloren. Dann kommt nur noch jemand mit Zugriff auf den Server weiter, indem er den zweiten Faktor in der Datenbank zurücksetzt. Genau deshalb: Codes ausdrucken.
Der Code wird nicht angenommen. Fast immer geht die Uhr des Telefons falsch. TOTP-Codes hängen an der Uhrzeit. Stell die automatische Zeitsynchronisierung ein.
„Zu viele Fehlversuche." Nach fünf Fehlversuchen wird für eine Viertelstunde gesperrt. Warte ab — das gilt auch dann, wenn du selbst es warst.
Ich habe mein Passwort geändert und bin überall abgemeldet. So gewollt. Ein Passwortwechsel beendet alle Sitzungen, auch auf Geräten, an denen du gerade nicht sitzt.
Eine Frist stimmt nicht. Prüf zuerst das Bestellungsdatum unter Stammdaten. Änderst du es, werden die Pflichtfristen neu berechnet. Erledigte Fristen bleiben dabei unangetastet.
Ein Bericht zeigt eine Differenz. Meistens fehlt ein Saldostand. Der Bericht sagt dir, welcher. Trag ihn unter Vermögen & Kasse → Konten nach und erzeuge neu.
Die Texterkennung findet nichts. Sie braucht Tesseract auf dem Server. Fehlt es, funktioniert der Upload trotzdem — nur ohne Volltextsuche. Titel und Absender kannst du von Hand eintragen.
Was diese Anwendung nicht tut
Damit du dich nicht darauf verlässt:
- Sie berät dich nicht. Sie rechnet Fristen und schlägt Einordnungen vor. Ob dein Fall eine Ausnahme ist, weiß sie nicht.
- Sie entscheidet nicht, was Schonvermögen ist. Sie gibt dir Argumentationshilfen zu § 90 SGB XII zum Übernehmen. Entscheiden tun der Träger und notfalls das Sozialgericht.
- Sie schätzt keine Bewilligungschancen.
- Sie holt keine Kontoauszüge ab. Kontobewegungen kommen per CSV-Import oder von Hand.
- Sie verschickt nichts. Anschreiben entstehen als Text zum Kopieren, Berichte als PDF. Absenden musst du selbst — und den Versandnachweis hochladen.
- Sie ersetzt deine Papierablage nicht. Originale bleiben Originale. Deshalb gibt es das Feld für den Ablageort.
Zwei Gewohnheiten, die sich lohnen
Jeden Kontakt festhalten, sofort. Auch das kurze Telefonat. Zwanzig Sekunden jetzt sparen dir im Januar einen halben Tag.
Einmal im Jahr die Wiederherstellung üben. Ein Backup, das nie zurückgespielt wurde, ist kein Backup. Die Anleitung steht in der README unter Sicherung und Wiederherstellung. Zwanzig Minuten, einmal im Jahr.
Wo du weiterkommst
- Hinweise in der Anwendung — 37 Karten zu den häufigen Fallstricken, jede mit Rechtsgrundlage und Link zum Gesetzestext.
- Protokoll — jede Änderung, lückenlos und unveränderlich. Dein Nachweis gegenüber Gericht und möglichen Miterben.
- Dein Rechtspfleger beim Betreuungsgericht. Er ist zuständig und antwortet. Bei allem, was genehmigungspflichtig sein könnte: vorher fragen, nicht nachher.
- Die örtliche Betreuungsbehörde und die Betreuungsvereine beraten ehrenamtliche Betreuer kostenlos.